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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Widerspruch - Klage » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Widerspruch - Klage
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Widerspruch - Klage

Hallo Kollegen,

im Januar habe ich eine OV über den Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis erlassen. Hiergegeben wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung wurde nicht gestellt. Die Vollziehung wurde dennoch zunächst "ausgesetzt". Gestern musste das Objekt dann endgültig versiegelt werden.

Der Widerspruch wurde noch nicht zurückgezogen.


Zwischenzeitlich ist das Vorverfahren weggefallen. Wie sieht es in meinem Fall aus. OV und Widerspruch noch nach "altem Recht". Entscheidung nach neuem?
1 09.11.2005 09:59 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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RE: Widerspruch - Klage

Hej aus Hamm,

welches "alte" Recht meinen Sie?

Gaststättenrecht?

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Jörg Wiesemeier
2 11.11.2005 09:06 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Mit "altem Recht" meine ich hier das Widerspruchsverfahren, weil es das jetzt ja nicht mehr gibt (zumindest hier bei uns!)
3 11.11.2005 09:09 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Jörg Wiesemeier
4 11.11.2005 09:11 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo Frau Komnick,

ich bin der Meinung, Sie müssen (noch) einen Widerspruchsbescheid erlassen. In § 69 VwGO heiß es: "Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs". Da ich Ihrer Anfrage entnehme, dass der Betroffene seinen Widerspruch bereits vor Änderung der Rechtslage eingelegt hat, ist er in dieses bereits eingetreten. Eine nachträgliche Änderung der Rechtslage (zum Vorverfahren) ändert m.E. hieran nichts.

In der Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie den Betroffenen über seine möglichen Rechtsbehelfe belehrt. Diesen hat er entsprechend genutzt. Wäre er gezwungen gewesen, den sicherlich kostenaufwändigeren Klageweg beschreiten zu müssen, hätte er dies möglicherweise nicht getan.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
5 11.11.2005 09:57 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Frau Lange
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Hallo.

Bei uns in Nieders. gibt es "Allgemeine Hinweise zum Widerspruchsverfahren" darin steht u.a. (in Kurzform) Widerspruchsverfahren sind in jedem Fall zu Ende zu führen.

Gruß
Anja Lange

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Frau Lange: 11.11.2005 10:39.

6 11.11.2005 10:38
Kai-Uwe Christiansen   Zeige Kai-Uwe Christiansen auf Karte Kai-Uwe Christiansen ist männlich
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Hallo Kollegen!

Also entweder bin ich heute in den Kaffeetopf gefallen oder ich hab hier irgendwas nicht mitgekriegt... Wand

Wo ist denn bitteschön das Widerspruchsverfahren weggefallen??? Hilfe

__________________
Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
7 11.11.2005 10:41 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
Frau Lange
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In Niedersachsen gibt es das "Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens". Das Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich am dem 01.01.2005 für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschaft worden. Es bezieht sich jedoch nur auf landesrechtlich regelbare Vorverfahren, d.h. bis auf wenige Ausnahmen.

Gruß
Anja Lange
8 11.11.2005 10:50
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In der Modellregion Ostwestfalen-Lippe ist das so gereglt. Im Gaststätten-, Gewerbe- und Baurecht, um die wesentlichen Bereiche zu benennen.
9 11.11.2005 11:06 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
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Ist ja kaum zu glauben, was sagen denn die Verwaltungsgerichte dazu, Termine jetzt in 10-20 Jahren???

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Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
10 11.11.2005 11:19 Kai-Uwe Christiansen ist offline E-Mail an Kai-Uwe Christiansen senden Homepage von Kai-Uwe Christiansen Beiträge von Kai-Uwe Christiansen suchen
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Wie war das noch mit dem Gesetzgeber in seiner unglaublichen....usw (Zitat des Kollegen Kramer aus Cloppenburg)????

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
11 11.11.2005 11:28 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ...... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Also, das mit den Verwaltungsgerichten kann ich so nicht bestätigen. Im Gegenteil, ich habe augenblicklich den Eindruck, jetzt geht alles wesentlich schneller, zumindest was das Eilverfahren angeht. großes Grinsen

Wenn ich Frau Komnick richtig verstanden habe, wurde die Gaststättenerlaubnis im Januar widerrufen. Hier bei uns hätte dann schon die neue Rechtsbehelfsbelehrung mit Klage (Widerspruch nur noch in ganz wenigen Ausnahmen) auf dem Bescheid gestanden.

Um hier näheres sagen zu können, müsste man den genauen Gesetzestext haben, der für den Wegfall des Widerspruchs maßgeblich ist.

Und das mit dem Gesetzgeber, der in seiner unendlichen Weitsicht und Weisheit........., trifft auch hier nicht nur mal wieder zu sondern genau ins Schwarze!! Denn leider wurde das Widerspruchsverfahren nicht in allen Bereichen, sondern nur teilweise abgeschafft. Aber, warum soll man denn in der Tat etwas wirklich konsequent zu Ende denken und tatsächlich vollständige Erleichterungen schaffen und sagen, das Widerspruchsverfahren wird komplett (und nicht nur "testweise" für 5 Jahre) abgeschafft?

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 11.11.2005 12:02.

12 11.11.2005 11:46 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Manfred Milbrodt
unregistriert


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Zitat:
Original von Boshamer
Wie war das noch mit dem Gesetzgeber in seiner unglaublichen....usw (Zitat des Kollegen Kramer aus Cloppenburg)????


...und wenn der Mensch mit dem ganzen Hirn, dass da in seinem Kopf wirkt und wuselt, nicht mehr weiter weiß, fährt er Auto oder regiert. Das kann man mit dem Rückenmark erledigen.
Dieter Nuhr (Kabarettist) auf der Suche nach der Intelligenz

Gruß
Manfred Milbrodt
13 11.11.2005 11:49
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