Widerspruch - Klage |
C. Schröder
König
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Hallo Kollegen,
im Januar habe ich eine OV über den Widerruf einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis erlassen. Hiergegeben wurde fristgerecht Widerspruch erhoben. Ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung wurde nicht gestellt. Die Vollziehung wurde dennoch zunächst "ausgesetzt". Gestern musste das Objekt dann endgültig versiegelt werden.
Der Widerspruch wurde noch nicht zurückgezogen.
Zwischenzeitlich ist das Vorverfahren weggefallen. Wie sieht es in meinem Fall aus. OV und Widerspruch noch nach "altem Recht". Entscheidung nach neuem?
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1
09.11.2005 09:59 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Hej aus Hamm,
welches "alte" Recht meinen Sie?
Gaststättenrecht?
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
11.11.2005 09:06 |
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Solon
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C. Schröder
König
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Mit "altem Recht" meine ich hier das Widerspruchsverfahren, weil es das jetzt ja nicht mehr gibt (zumindest hier bei uns!)
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3
11.11.2005 09:09 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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4
11.11.2005 09:11 |
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René Land
Administrator
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Hallo Frau Komnick,
ich bin der Meinung, Sie müssen (noch) einen Widerspruchsbescheid erlassen. In § 69 VwGO heiß es: "Das Vorverfahren beginnt mit der Erhebung des Widerspruchs". Da ich Ihrer Anfrage entnehme, dass der Betroffene seinen Widerspruch bereits vor Änderung der Rechtslage eingelegt hat, ist er in dieses bereits eingetreten. Eine nachträgliche Änderung der Rechtslage (zum Vorverfahren) ändert m.E. hieran nichts.
In der Rechtsbehelfsbelehrung haben Sie den Betroffenen über seine möglichen Rechtsbehelfe belehrt. Diesen hat er entsprechend genutzt. Wäre er gezwungen gewesen, den sicherlich kostenaufwändigeren Klageweg beschreiten zu müssen, hätte er dies möglicherweise nicht getan.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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5
11.11.2005 09:57 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Hallo Kollegen!
Also entweder bin ich heute in den Kaffeetopf gefallen oder ich hab hier irgendwas nicht mitgekriegt...
Wo ist denn bitteschön das Widerspruchsverfahren weggefallen???
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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11.11.2005 10:41 |
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Frau Lange unregistriert
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In Niedersachsen gibt es das "Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen; Abschaffung des Widerspruchsverfahrens". Das Widerspruchsverfahren ist grundsätzlich am dem 01.01.2005 für einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschaft worden. Es bezieht sich jedoch nur auf landesrechtlich regelbare Vorverfahren, d.h. bis auf wenige Ausnahmen.
Gruß
Anja Lange
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8
11.11.2005 10:50 |
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C. Schröder
König
früher: Claudia Komnick
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Themenstarter
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In der Modellregion Ostwestfalen-Lippe ist das so gereglt. Im Gaststätten-, Gewerbe- und Baurecht, um die wesentlichen Bereiche zu benennen.
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9
11.11.2005 11:06 |
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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Ist ja kaum zu glauben, was sagen denn die Verwaltungsgerichte dazu, Termine jetzt in 10-20 Jahren???
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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11.11.2005 11:19 |
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Boshamer
Haudegen
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Wie war das noch mit dem Gesetzgeber in seiner unglaublichen....usw (Zitat des Kollegen Kramer aus Cloppenburg)????
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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11.11.2005 11:28 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! ...... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Also, das mit den Verwaltungsgerichten kann ich so nicht bestätigen. Im Gegenteil, ich habe augenblicklich den Eindruck, jetzt geht alles wesentlich schneller, zumindest was das Eilverfahren angeht.
Wenn ich Frau Komnick richtig verstanden habe, wurde die Gaststättenerlaubnis im Januar widerrufen. Hier bei uns hätte dann schon die neue Rechtsbehelfsbelehrung mit Klage (Widerspruch nur noch in ganz wenigen Ausnahmen) auf dem Bescheid gestanden.
Um hier näheres sagen zu können, müsste man den genauen Gesetzestext haben, der für den Wegfall des Widerspruchs maßgeblich ist.
Und das mit dem Gesetzgeber, der in seiner unendlichen Weitsicht und Weisheit........., trifft auch hier nicht nur mal wieder zu sondern genau ins Schwarze!! Denn leider wurde das Widerspruchsverfahren nicht in allen Bereichen, sondern nur teilweise abgeschafft. Aber, warum soll man denn in der Tat etwas wirklich konsequent zu Ende denken und tatsächlich vollständige Erleichterungen schaffen und sagen, das Widerspruchsverfahren wird komplett (und nicht nur "testweise" für 5 Jahre) abgeschafft?
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 11.11.2005 12:02.
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11.11.2005 11:46 |
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Manfred Milbrodt unregistriert
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Zitat: |
Original von Boshamer
Wie war das noch mit dem Gesetzgeber in seiner unglaublichen....usw (Zitat des Kollegen Kramer aus Cloppenburg)???? |
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...und wenn der Mensch mit dem ganzen Hirn, dass da in seinem Kopf wirkt und wuselt, nicht mehr weiter weiß, fährt er Auto oder regiert. Das kann man mit dem Rückenmark erledigen.
Dieter Nuhr (Kabarettist) auf der Suche nach der Intelligenz
Gruß
Manfred Milbrodt
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13
11.11.2005 11:49 |
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