Cornelia Lange
Jungspund
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
heute erhielt ich eine seltsame Anfrage zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit. Ich versuche es mal zu beschreiben.
Zwei Löhner Bürgerinnen möchten für "faule Raucher" die sogenannten "Quickis" (Zigarretten zum selber stopfen) fertigen und diese Dienstleistung dann auch noch bezahlt haben. Für mich stellte sich die Frage, welcher Raucher überlässt diese Tätigkeit anderen und bezahlt auch noch dafür? Zigaretten sind doch schließlich teuer genug!
Meine Frage: Kann so eine Dienstleistung überhaupt als selbstständige Tätigkeit angemeldet werden? Wenn ja, was gibt man als Tätigkeit in der Gewerbeanmeldung an? Wenn nein, was gebe ich diesen beiden Damen als Begründung für die Ablehnung an?
Gruß
Cornelia Lange
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1
25.10.2005 10:49 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Seltsame Dienstleistung |
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Hallo aus Raisdorf,
tja, warum nicht?
Der Dienstleistungsektor wird immer vielfältiger und wenn´s der Markt hergibt, ist es doch eine auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Die Marktchanchen selbst beurteilen wir doch nicht.
Wie wäre es mit: "Verkauf von selbst gedrehten/gestopften Zigaretten".
Gruß
Manfred Milbrodt
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2
25.10.2005 12:00 |
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Solon
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Kai-Uwe Christiansen
Doppel-As
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RE: Seltsame Dienstleistung |
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Seltsam, aber wohl legal (meine Meinung)
Ist aber fraglich, ob es dafür einen Markt gibt. Als Gewerbe aber aus meiner Sicht denkbar. Vielleicht auch ein Fall für die Hygieneüberwachung, aber mehr fällt mir dazu auch nicht ein.
__________________ Viele Grüße aus Senftenberg (Oberspreewald-Lausitz)
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3
25.10.2005 12:02 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Seltsame Dienstleistung |
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Ich würde es auch so anmelden. Denn die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist da und ich denke auch, dass es genug Raucher gibt, denen das Stopfen zu aufwendig und die anderen Zigaretten zu teuer sind.
Und das unternehmerische Risiko liegt nicht bei uns.
Viele Grüße aus Kierspe
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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4
25.10.2005 12:18 |
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Boshamer
Haudegen
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Nicht mehr weiß warum? Oder liegt es daran, dass dann der Herzschrittmacher so stolpert, dass man das ambulante Beamtmungs...äh, Beatmungsgerät rausholen muss???
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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6
25.10.2005 13:41 |
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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Ej,
hier ist nicht das Forum der alten Säcke
. Also hört auf zu jammern.
Vorsicht, Tabak und Zigaretten unterliegen der Steuerpflicht. Wenn also jemand daher kommt und selbst gestopfte Zigaretten anbietet, dann darf er diese Zigaretten nicht teurer verkaufen als er selbst im Laden bezahlt hat.
Ich darf ja auch keine Zigaretten einzeln verkaufen.
Bei dem Gewerbe gibt es zwar eine Gewinnerzielungsabsicht, aber die Nachhaltigkeit der Gewinnerzielung fehlt.
Ich würde diese Anmeldung zurückweisen.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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7
25.10.2005 13:47 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Ääähhhmmmm!!
Ich wollte ja gar nicht jammern, nur ab und zu....., ...
verdammt, jetzt weiss ich schon wieder nicht was ich eigentlich sagen wollte, aber das Thema "Quickie" hatte, glaube ich, schon was mit stopfen oder ähnlichem zu tun. Aber halt nichts mit Zigaretten!
Ist es denn in der Tat so, dass derjenige, der - obwohl die Tabaksteuer ja wohl schon mit dem Kauf des Tabaks und der entsprechenden Hüllen abgegolten sein dürfte - Zigaretten für andere stopft und für diese "Dienstleistung" eine Entlohnung erhält, zusätzliche Tabaksteuer o. ä. zahlen muss.
M. E. erbringen die Damen eine Dienstleistung, für die sie eine Vergütung verlangen.
Auf jeden Fall ist dieses ein interessantes Thema!
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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25.10.2005 14:03 |
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C. Schröder
König
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Genau wo steht das. Ich hatte meine Kollegin gebeten ihre Frage ins Forum zu setzen, da ich mich daran erinnern konnte, dass jemand mal einzelne Zigaretten angeboten hatte. Seinerzeit habe ich tatsächlich eine Rechtsgrundlage gefunden die das verbietet. Hatte es was mit Zoll, Fertigpackungen, Jugendschutz zu tun, ich weiß es nicht mehr. Die erste Frage der Dame ging auch in die Richtung des Einzelverkaufs. Und ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass dieses "Stopfen" für andere zulässig ist, da ich dann billiger an "komplette" Zigaretten komme.
Übrigens: Ich habe seit seit 71 Stunden keine Zigarette mehr angefasst
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10
25.10.2005 15:31 |
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Boshamer
Haudegen
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71 Stunden ist schon 'ne Leistung....ich bin seit 27 Jahren rauchfrei..
.bis auf Wasserpfeife, aber das zähle ich als Genußmittel
und nicht als Rauchen.
Salam ..oder wie das heißt.. aus Kierspe
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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11
25.10.2005 15:38 |
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René Land
Administrator
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Zigarettenwickler - kein Gewerbe |
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Wer suchet, der findet…
Und zwar in diesem Fall im Tabaksteuergesetz (TabStG) vom 21.12.1992 (BGBl. S. 2150). Hier sind insbesondere die §§ 6 und 14 von Interesse.
In § 14 TabStG wird der Verpackungszwang geregelt; Ausnahmen hiervon regelt § 16 der Tabaksteuerverordnung.
In § 6 TabStG sind schließlich Steuerbefreiungen aufgeführt.
Nach kurzem „Überfliegen“ der vorgenannten Vorschriften komme ich zu folgendem Ergebnis:
Die Dienstleistung der Damen ist nur erlaubt (und damit gewerbsfähig), wenn die Kunden den Damen sowohl den Tabak und auch das „Einwickelpapier“ (sorry – ich bin seit 40 Jahren Nichtraucher und weiß nicht genau wie das heißt) mitbringen. Die Erbringung der „reinen Wickel- und Stopfdienstleistung“ ist m.E. möglich und damit auch als gewerbliche Tätigkeit u.U. relevant. Jedoch verweise ich hier auf die Ausführungen von Herrn Wiesemeier zur „Nachhaltigkeit“. Hier handelt es sich meiner Meinung nach um eine Bagatelle (vgl. Marcks in Landmann/Rohmer, Komm. zur GewO § 14 RdNr. 13)
. Insofern mangelt es also überdies an der Gewerbsmäßigkeit.
Schlußfolgernd wäre die Gewerbeanzeige zurückzuweisen, da kein Gewerbe vorliegt.
Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um Korrektur.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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12
25.10.2005 17:33 |
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Gewerbeamt Dreieich
Doppel-As
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Dieses Wickelpapier heißt einfach Paper *G*
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
Hauptstraße 45
63303 Dreieich
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27.10.2005 08:09 |
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Cornelia Lange
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Themenstarter
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Hallo Kolleginnen und Kollegen,
vielen lieben Dank für die umfangreiche Hilfe. Ich werde mir mal die entsprechenden Gesetze zu Gemüte führen.
Wir werden diese ungewöhnliche Gewerbeanmeldung wohl entgegen nehmen, jedoch werden wir die Damen darauf hinweisen, dass sie lediglich die Dienstleistung (Stopfen von Zigaretten, die der Kunde vorher mitgebracht hat) und nicht den Verkauf von einzelnen gefertigten Zigarretten, ausüben dürfen.
Ob diese ungewöhnliche Gewerbetätigkeit Kundschaft an Land ziehen wird, bleibt dahingestellt. Man kann den Damen dann nur viel Erfolg wünschen.
Gruß aus Löhne
C. Lange
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14
27.10.2005 12:16 |
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