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Zum Ende der Seite springen fachl- techn. Betriebsleiter im GU- Verf.
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Luck Luck ist weiblich
Grünschnabel


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fachl- techn. Betriebsleiter im GU- Verf.

Liebe Mitstreiterinnen und Mistreiter,

ich benötige fachliche Unterstützung bei einem - m. E. (oder denke nur ich so??) - doch recht schwierigen Problem.

Dieses dreht sich um die gewerberechtliche Wertung der Stellung eines fachlich- technischen BL im Untersagungsverfahren gemäß § 35 GewO.

Wir haben am 12.11.2003 GU- Verfügungen gemäß §35 (1) GewO gegen drei Gesellschafter einer GbR erlassen. Hintergrund waren erhebliche Steuer- und Beitragsrückstände der GbR.

Einer der Gesellschafter hat gegen die GU geklagt. Das Verfahren ist derzeit bei dem OVG Berlin- Brandenburg im Beschwerdeverfahren anhängig und steht dort am 28.06.2007 zur Entscheidung an.

Zuvor hatte das VG- Berlin am 19.04.2005 in einer Kammergerichtsentscheidung unsere Rechtsauffassung bestätigt und die Klage abgewiesen.

Der Kläger war Mitgesellschafter der GbR und alleiniger Betriebsleiter, wodurch die Eintragungsvoraussetzung der GbR (Dachdecker) in die Handwerksrolle erfüllt wurde.

In der Klagebegründung stellt der bevollmächtigte Rechtsanwalt darauf ab, dass der Kläger zwar Gesellschafter hierbei aber lediglich als Betriebsleiter für fachliche Arbeiten zuständig gewesen sei und daher keine Einflussmöglichkeit auf abgabenrechtliche Belange gehabt hätte.

Das VG- Berlin stützt unsere Rechtsauffassung, wonach der Kläger in seiner Eigenschaft als fachlich- technischer BL leitende Verantwortung innerhalb der GbR übernommen hat und allein schon aus dieser Stellung heraus Einfluss nehmen konnte.
Unabhängig von der Tatsache, ob er dies dann auch tatsächlich getan hat, wäre er allein auf Grund der mit seiner Person verbundenen Entscheidungs- und Kontrollbefugnisse in der Lage gewesen, maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb der GbR zu nehmen, so dass ihm die volle Verantwortung zukommt und er zu Recht Adressat einer GU- Verfügung war.

Ich kenne keine weiteren aktuellen Entscheidungen in diese Richtung (zuletzt BVerwG, GewArchiv 1965, BayVGH, GewArchiv 1992 und OVG NW, GewArchiv 1997) und fragen daher an, ob mir solche Entscheidungen benennen kann.

Vielen Dank aus Berlin. Danke
1 13.06.2007 07:18 Luck ist offline E-Mail an Luck senden Beiträge von Luck suchen
Solon
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Antonia Thien   Zeige Antonia Thien auf Karte Antonia Thien ist weiblich
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RE: fachl- techn. Betriebsleiter im GU- Verf.

Hi,

ich weiß nicht, ob es Ihnen wirklich hilft, aber ich habe 'mal in mein Stichwortverzeichnis des Gewerbearchivs geschaut. Dort habe ich unter "Gewerbeuntersagung - Betriebsleiter" folgendes gefunden:
143/1992
214/1990
24, 64, 420/1994
415/1993
206/1997

Viele Grüße
A. Thien
2 13.06.2007 07:37 Antonia Thien ist offline Beiträge von Antonia Thien suchen
Solon
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ThomasS ThomasS ist männlich
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RE: fachl- techn. Betriebsleiter im GU- Verf.

Das sind Entscheidungen zur HWO aF (Änderung 2004)!!!

In der aktuellen HWO gibt es den Begriff der "technischen betriebsleitung" nicht mehr; nur noch die des Betriebsleiters! Und dazu gibt es wunderbare Definitionen.

Da der Begriff der technischen Betriebsleitung aber aus § 7 HWO entfernt wurde, ist m.E. die in den alten Entscheidungen vorgenommene Trennung nicht mehr möglich, weil dafür die Rechtsgrundlage fehlt! Der Begriff entstammt § 7 (4) HWO aF. und kann mangels Einzug in die neue Norm gar nicht mehr angewandt werden.

__________________
Ende der 30er Jahre war die Ausländerpolitik im Fußball eine ganze andere, damals spielten Kuzorra und Tibulski in der Nationalelf, polnische Einwandererkinder. So wird es wieder kommen, das müssen wir aktivieren.
(Gerhard Mayer-Vorfelder)
3 14.12.2007 14:08 ThomasS ist offline Beiträge von ThomasS suchen
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