GEZ: Rechtsbeugung? Gefängnisse von Gebühren befreit? |
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Kaiser
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GEZ: Rechtsbeugung? Gefängnisse von Gebühren befreit? |
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Gleichheitsmaßstab verletzt?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet das statt?
(pk) Der Fernseher dient in deutschen Gefängnissen nicht nur als Zeitvertreib sondern mitunter auch als Erziehungsmaßnahme.
Werden zum Beispiel Alkohol oder andere verbotene Gegenstände bei einem Gefangenen gefunden, ist der Fernseher weg. "Das Fernsehverbot trifft schon hart", sagte Lars Hoffmann von der Justizvollzugsanstalt Berlin-Tegel der Online-Ausgabe der Tageszeitung„Die Welt“ (Mittwoch). In der Zeit ohne Ablenkung durch die Glotze sollen sich die Übeltäter Gedanken über ihre Verfehlungen machen, so der Vollzugsbeamte.
Das Gefängnis in Berlin empfängt via Satellit bis zu 30Programme, auch türkische und polnische. Aus welchen Kanälen sich das Angebot zusammensetzt, dürfen die Insassen mitentscheiden. Das allerdings ist nach Angaben der Zeitung eher eine Ausnahme. In den meisten Gefängnissen können nur Programme per Zimmerantenne empfangen werden. Post von der GEZ gibt es nie. "Die Insassen sind von den Rundfunkgebühren befreit", sagte Hoffmann.
Gefunden unter: http://www.satundkabel.de/modules.php?op...order=0&thold=0
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30.05.2007 12:21 |
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