unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zusatzgeräte Fungames und Gutachten » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (3): « vorherige 1 2 [3]
Zum Ende der Seite springen Zusatzgeräte Fungames und Gutachten 2 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,002 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
magnum magnum ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 06.04.2006
Beiträge: 137
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Student


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 903.912
Nächster Level: 1.000.000

96.088 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

ASS schrieb:

Ich bin weder verschnupft, sauer oder ähnliches!
Ich bin es nur Leid, Anspielungen zu folgen, Deinen Fragen zu folgen und dann doch keine konkreten Antworten zu erhalten. Oder es wird z,B das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes 6 B 13.07 vom 30. 03. 2007 (Definition Fun Games) aufgegriffen, um gegen PTB zugelassene Punkte-Geldspieler Stimmung zu machen. Euer Spielchen, bzw Taktik gehr doch bis dato gut auf. Anspielen – Verunsichern – Sand in die Augen streuen. Und wenn es konkret wird ?



@ASS

Ich für mein Teil bin froh, dass hier etwas zur Aussprache kommt, was bislang verschleiert wurde. Denn wir alle befinden uns in einer Sackgasse wo wir alleine NICHT rauskommen werden und wenn dann Hilfe von „außen“ kommt, bin ich dankbar.



Das es heuer so viel unbequeme Fragen gibt, ist doch allein das Ergebnis von untauglichen PTB-Richtlinien, die auf einer SpielVO basieren, welche unter sehr fragwürdigen Umständen verabschiedet wurde. Es wird doch immer klarer, woher die heutige Unsicherheit kommt. Man hat ganz bewußt Glücksspiel und Geschicklichkeitsspiel zusammengewürfelt, um anschließend weiterhin unerkannt illegale Glücksspielgeräte vertreiben zu können.wut



Bitte beachte, dass mit dem Verkauf solcher Geräte das Problem für den Händler beendet ist, es fängt dann aber für die Aufsteller an. 100.000 Tokengeräte und 30.000 Jackpotanlagen haben über Nacht ihren Wert verloren, den Schaden hatten ganz alleine die Aufsteller und nicht die Händler.geschockt



In der Vergangenheit wurden viel zu viel Böcke zu Gärtner gemacht. Es darf nicht sein, dass derjenige, der vom größten Ermittlungsverfahren wegen illegalem Glücksspiel betroffen ist, zeitgleich am Entwurf der SpielVO beteiligt wird. Es darf nicht sein, dass einer seiner Angestellten dafür eingesetzt wird, Ordnungsbeamten darüber aufzuklären, was legales und illegales Glücksspiel darstellt. Und wenn ich jetzt die neue Verschleierungsstrategie von Paul lese, dann versucht er damit weiterhin die Aufsteller vor seinen Verbandskarren zu spannen, um Alibigeld zur Finanzierung seiner persönlichen politischen Werbekampagnen und Lobbyistenarbeit einzusammeln.wut geschockt

Das Ergebnis solch einer Arbeit wird uns gerade jetzt in Form der Rechtsunsicherheit präsentiert.



Ich hoffe nun, dass Du erkennst, wer wen verunsichert und Sand in die Augen streut.



Daher hier und in aller Deutlichkeit: Wird brauchen viel mehr “Meikes“! Respekt Applaus

Nur dann haben wir eine Chance, dass unser heutiges Problem zukünftig zum Problem der derjenigen wird, die für dieses Chaos verantwortlich sind.



Danke Meike!!


Applaus
41 27.08.2007 10:04 magnum ist offline Beiträge von magnum suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo magnum,

danke für die Blumen.


Gruß Meike
42 27.08.2007 16:58 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Gruß an Alle,

ich habe eben beim Googlen das Rundschreiben Nr. 04/2007, vom 23.05.2007, des BAV (Bayerischer Automaten Verband e.V.) im Netz gefunden.

Sehr lesenswert u.a. wie folgt:

"Zum Thema "Umsetzung der neuen Spielverordnung und die zum 01.01.2010 anstehende Evaluation" ist von dem Vorsitzenden eindringlich appeliert worden, von Missbräuchen, Umgehungen und Umbauten von Fun Games Abstand zu nehmen:

Verbreitete Missbräuche, Umgehungen und der nicht konsequente Abbau der Fun Games werden sicherlich negativ auf die künftige Gesetzgebung auswirken; das gilt es zu verhindern!

Betreffend MCT Terminal in Verbindung mit Fun Games und zur sogenannten Infobox für Fun Games existieren aktuell 2 Rechtsgutachten, aus denen klar hervorgeht, dass die angebotenen Umrüstkits für Fun Games nicht dem §6a Spielverordnung entsprechen. Die Gutachten liegen der Geschäftsstelle vor und können bei Bedarf von dort abgerufen werden."



Die Aktion vom Verband finde ich gut, aber ist ja eigentlich eine verrückte Welt, dass ein Verband Rechtsgutachten erstellen lassen muss, dass die Ingebrauchnahme von angebotenen Produkten nicht rechtskonform ist, um die Verbraucher (hier: Verbandsmitglieder) zu schützen.

Gibt es denn keinen Verbraucherschutz für Aufsteller?

Wann werden endlich die Gesetze geändert, so dass der Hersteller sich strafbar macht, wenn er Produkte auf dem deutschen Markt verkauft, welche hier nicht legal eingesetzt werden können?


Gruß Meike
43 06.09.2007 15:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
ToshBerlin   Zeige ToshBerlin auf Karte
Doppel-As


Dabei seit: 07.03.2007
Beiträge: 102
Bundesland:
Berlin

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/ Spielhallenbetreiber


Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 638.797
Nächster Level: 677.567

38.770 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike

Wann werden endlich die Gesetze geändert, so dass der Hersteller sich strafbar macht, wenn er Produkte auf dem deutschen Markt verkauft, welche hier nicht legal eingesetzt werden können?


Gruß Meike


Diese Frage, liebe Meike, solltest Du denjenigen fragen der die Möglichkeit hat -> DER LEGISLATIVE!


Hier kann Dir keiner eine Antwort darauf geben.

__________________
Greetz


Euer Tosh


Bin nen Kronen - Freak, mag aber auch Katzenkisten ebenso wie sonnige Aussichten auf den Symbolträgern.
44 06.09.2007 16:14 ToshBerlin ist offline E-Mail an ToshBerlin senden Beiträge von ToshBerlin suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Tosh,

O.K. das Fragen des Gesetzgebers übernehme ich, wenn Ihr mir sagt, wer die Verbände fragt und dazu eine Antwort postet, wie mit Mitgliedern umgegangen wird, die andere Mitglieder schädigen?



Gruß Meike
45 10.09.2007 20:27 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

ich hole hier nochmal dieses Uraltthema hervor

nachdem ich nun in den letzten Monaten wieder vermehrt mit Gutachten von IHK bestellten SV konfrontiert wurde.



Bevor hier irgendeine Behörde ein Gutachten in Auftrag gibt, sollte sie mal unabhängig der Fragestellung,

ob das tatsächlich notwendig ist,


immer schauen, ob derjenige überhaupt innerhalb seiner Bestellung als SV diese Gutachten erstellen darf!!!!




So solltet ihr Euch z.B. fragen, ob jemand, der nur prüfen darf ob ein Spielautomat,

welcher eine Nachtragszulassung zu einer von der PTB zugelassenen Bauart erhalten hatte, noch der damals zugelassenen Bauart entspricht (wenn kein Widerruf oder Rücknahme der Bauart erfolgt war)


zu Fragen der Zahlungssysteme,
Kassenstreifen,
verbotene Spielgeräte gem. §6a SpielV,
Vergnügungssteuer,
Baurecht
Sportwetten,
und anderen Dingen Gutachten erstellen darf.



VG
Meike
46 12.07.2013 05:47 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.844.406
Nächster Level: 6.058.010

213.604 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Habe mal nachgefragt :

Grundsätzlich darf jedermann Gutachten erstellen.

Also auch eine nicht von der IHK bestellte Person.

Das Gutachten stempeln darf ein IHK Sachverständiger aber nur, wenn es innerhalb seines Bestellungstenors ist.

Zu § 6a SpVO sollte es eigentlich jedem Sachverständigen nach § 7 SpVO möglich sein ein fundiertes Gutachten zu erstellen.
Nur Stempeln darf er es nicht.

Zur Prüfung der Sachkunde mussten damals alle Sachverständige Beispielgutachten erstellen die nicht im jetzigen Bestellungstenor lagen.

Das Sachgebiet der Bestellung war zur Zeit der Bestellung weiter gefasst.
Es wurde nachträglich eingeschränkt ohne die Sachverständigen darüber zu informieren.

Ob das so korrekt war ?

( leider habe ich den alten Bestellungstext nicht, hat den vielleicht noch jemand ? )
47 13.07.2013 06:53 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Dieter,

hier der aktuelle Text :
Sachgebiete:
530 Überprüfung von Geldspielgeräten
Die Spielverordnung schreibt in § 7 vor, dass in periodischen Abständen von 24 Monaten kontrolliert werden muss, ob die Nachbaugeräte weiterhin dem von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) geprüften Baumuster entsprechen. Aufgabe der Sachverständigen für „Überprüfung von Geldspielgeräten“ ist ausschließlich, die Übereinstimmung des Geldspielgerätes mit der zugelassenen Bauart zu prüfen und festzu-stellen, ob sich die nach Spielverordnung geforderte Funktionen am Gerät in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und die Software der zugelassenen Software entspricht, so dass für weitere zwei Jahre ein zulassungskonformer Betrieb des Gerätes erwartet werden kann. Darüber hinausgehende technische Prüfungen, insbesondere die durch die Software gegebene Funktionalität des Geldspielgerätes, sind nicht Gegenstand der Geräteüberprüfung. Untersuchungen anderer Spielgeräte, wie z. B. Unterhaltungsgeräte, Warengeräte usw., gehören nicht zum Sachgebiet.



Hier ist denke ich für jeden klar erkennbar, dass es sich AUSSCHLIEßLICH um Nachbaugeräte zu einer Bauart handelt, die von der PTB zugelassen wurde.



Das sollte man (der Gutachter/in) , - aber vielleicht bin ich da auch etwas zu "spießig" -, auch jeder Behörde mitteilen BEVOR man für diese ein Gutachten für etwas erstellt, was außerhalb des Bestellungstenors liegt.




Bis jetzt war aber meine leidige Erfahrung, dass die Auftraggeber das gar nicht wussten.




Deine persönliche Einschätzung Dieter

"Zu § 6a SpVO sollte es eigentlich jedem Sachverständigen nach § 7 SpVO möglich sein ein fundiertes Gutachten zu erstellen.
Nur Stempeln darf er es nicht"


kann ich so leider nicht teilen, denn


ich hatte noch keines dieser Gutachten gesehen, welche sich überhaupt mit diesem


"Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, "


zu Beginn des Gutachtens auseinander gesetzt hatten.



Du hast natürlich absolut recht, dass jedermann ein Gutachten erstellen kann

denn wie heißt es so schön
http://www.versicherungsmagazin.de/Defin.../gutachter.html

"Sachverständiger.

1. Begriff: Ein G. ist eine natürliche Person mit einer besonderen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet, der sich i.d.R. schriftlich zu einer ihm zur Stellungnahme aufgegebenen konkreten Fachfrage äußert. "



Aber genau da fängt es doch schon an
"besondere fachliche Expertise"

Wer von den §7 Prüfern hat denn eine besondere fachliche Expertise um eine verwaltungsrechtliche oder strafrechtliche Bewertung abzugeben?


Wer von den §7 Prüfern hat denn eine besondere fachliche Expertise um eine steuerrechtliche Bewertung abzugeben?

Wer von den §7 Prüfern hat denn eine besondere fachliche Expertise um eine Bewertung zu Zahlungsvorgängen und Zählwerkausdrucken abzugeben?

usw.


Dieter,

wurde damals bei den "Beispielgutachten", die vor Bestellung durchgeschaut wurden auch hinterfragt, ob die Gutachter überhaupt forensische Sicherungen durchführen können?

Ich persönlich kann es mir beim Sachgebiet 530 nicht vorstellen.



VG
Meike
48 13.07.2013 08:59 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.844.406
Nächster Level: 6.058.010

213.604 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Der neue Bestellungstenor ist ja nachlesbar, z.B. im IHK Sachverständigenverzeichnis.

Leider finde ich den davor, nachdem ja bestellt wurde, nicht mehr.
Der war umfangreicher.

Natürlich sollte ein Sachverständiger vor Auftragsannahme mitteilen, was in seinem Bestellungstenor liegt oder auch nicht.
Ebenso kann er mitteilen, dass Beweisfragen nicht darin liegen, er sie trotzdem aufgrund seine fachlichen Kompetenz beantworten kann.
Aber dies eben nicht als IHK Sachverständiger.

Rechtliche Bewertungen haben aber in einem Gutachten nichts zu suchen, sie disqualifizieren es.
Diese Bewertungen sind Sache z.B. des Gerichts, dass die Beweisfragen entsprechend zu stellen hat.

Der SV kann also feststellen ob ein Gerät in seinen Eigenschaften einer bestimmten Vorschrift entspricht oder nicht,
und hat dies dann zu begründen.

Aber nicht so bewerten: * Der xyz hat ein durch die Aufstellung des Gerätes gegen § xxx verstossen. "

Über die Beweisfragen hinausgehende Erkenntnisse gehören ebenfalls nicht in ein Gerichtsgutachten.


Was meinst Du hier mit ' forensische Sicherung' in einem Gutachten ?

Versteht man darunter nicht die Beweismittelsicherung, die ist aber Aufgabe der Ermittlungsbehörde.

Diese kann dazu einen Sachverständigen hinzuziehen, wenn Beweismittel nicht ohne besondere Massnahme gesichert werden können.

z.B. :

Bei einem Gerät können im aktuellen Zustand Punkte gelöscht ( und dann ausgezahlt werden).
Nach dem Steckerziehen zum Transport und anschließendem Wiedereinschalten ist diese Möglichkeit dann nicht mehr gegeben.
49 13.07.2013 10:40 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Dieter,

es ist immer zu unterscheiden zwischen dem


Gutachtenstil und dem Urteilstil

"Es könnte ein Verstoß gegen....sein" / "Nach Sach- und Personenbeweis wurde festgestellt, dass....."
(je nachdem was alles vorliegt)

und

"..Im Rahmen des Verfahrens wurde festgestellt, dass ..... sich strafbar im Sinne des..... gemacht hat..."


Ob jemand verurteilt wird, hängt nicht nur von der Erfüllung der objektiven, sondern auch der subjektiven Tatbestandsmerkmale ab.


Wenn also jemand ein Gutachten zu einem Glücksspielautomaten ohne Bauartzulassung erstellen will - um bei diesem Beispiel zu bleiben -, mit der Prüfungsfrage verbotenes Spielgerät gem. § 6a SpielV ja oder nein, dann müsste er natürlich bereits von Beginn an Feststellungen mit rechtlichen Bewertungen vornehmen, denn es heißt


"Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen, ist verboten, "


Er müsste sich als mit dem §4, 5, 13, 14, 5a SpielV auseinander setzen.


Der §4, 5, 5a SpielV spricht aber z.B. von den anderen Spielen gem. §33d SpielV.

Und nur die §13,14 SpielV behandeln die Spielgeräte nach §33 c GewO.


Somit müsste der Gutachter also grundsätzlich zwischen den "anderen Spielen" gem. §33 d GewO und den Spielgeräten gem. §33 c GewO unterscheiden.



Da muss man natürlich eine rechtliche Bewertung im Gutachterstil vornehmen, sonst hat man nämlich als z.B. auftraggebende Behörde 10 Seiten Zustandsbeschreibung und ist von Seiten der Sachbearbeitung oder des Gerichts genau so "schlau" wie vorher und weiß nicht was man mit dieser Zustandsbeschreibung anfangen soll.


Wenn also die Frage zur Gutachtenerstellung kommt
"Handelt es sich bei dem am.. um... sichergestellten Spielgerät mit der Bezeichnung.... um ein verbotenes Spielgerät i.S. des §6a SpielV?"


Frage: Wer kann dann die Frage als Gutachter beantworten?


Mein Antwort: Nur jemand, der auch eine rechtliche Bewertung durchführen kann, somit der Behördenmitarbeiter, der zuständig ist, hilfsweise die übergeordnete Behörde oder sachkundige hinzugezogene Behörden / ein Behördengutachter.



Natürlich kann es im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zu speziellen Problematiken / Fragestellungen kommen, z.B.

"Ist das Spielgerät mit der Bezeichnung...., dass am.... um ..... sichergestellt wurde, mit einem elektronischen Hinterlegungsspeicher technisch ausgestattet, der Spielergebnisse so speichert, dass auf dessen Grundlage Gewinnauszahlungen möglich sind?"

Frage: Wer kann dann die Frage als Gutachter beantworten?


Mein Antwort: Nur jemand, der auch diese Datenverarbeitungsvorgänge begutachten darf.


Und der weiß dann natürlich auch was eine forensische Sicherung ist und wie diese durchgeführt werden MUSS.


Man darf doch nicht mit den originalen Datensätzen irgendwelche Prüfungen / Auswertungen durchführen, sondern nur mit den gespiegelten Datensätzen.



Und viel doller wird es dann natürlich noch,
wenn §7 Prüfer sich plötzlich zu Experten in B-Planverfahren oder in Steuersachen darstellen, Expertisen zu Zählwerkausdrucken erstellen und zum krönenden Abschluss sich an EC-Cash-Terminals oder Wettterminals "herantasten".



VG
Meike
50 14.07.2013 07:48 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
dieter116
König


Dabei seit: 24.03.2006
Beiträge: 884
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.844.406
Nächster Level: 6.058.010

213.604 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von Meike



Und der weiß dann natürlich auch was eine forensische Sicherung ist und wie diese durchgeführt werden MUSS.


Man darf doch nicht mit den originalen Datensätzen irgendwelche Prüfungen / Auswertungen durchführen, sondern nur mit den gespiegelten Datensätzen.



Und viel doller wird es dann natürlich noch,
wenn §7 Prüfer sich plötzlich zu Experten in B-Planverfahren oder in Steuersachen darstellen, Expertisen zu Zählwerkausdrucken erstellen und zum krönenden Abschluss sich an EC-Cash-Terminals oder Wettterminals "herantasten".



VG
Meike



Wenn Datenträger forensisch untersucht werden sollen, muss jedem klar sein, dass dies nur mit genauen Kopien erfolgen darf.
Auch wenn die Werkzeuge ( z.B. ENCASE ) dazu im Schreibschutzmodus arbeiten.
Wie die Datensicherung durchgeführt wurde, muss dann auch im Gutachten stehen.

Von Gutachten wie du sie unten beschrieben hast, habe ich noch nichts gehört.
Gibt es hier Veröffentlichungen ?

Anscheinend haben sich die Auftraggeber solcher Gutachten wenig Gedanken bei der Gutachterauswahl gemacht.

Ein Gutachter sollte Anfragen, die nicht in sein Fachgebiet fallen, mit dieser Begründung negativ beantworten.
51 14.07.2013 08:53 dieter116 ist offline E-Mail an dieter116 senden Beiträge von dieter116 suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo dieter,

wenn ein Auftraggeber so tief im Thema ist, dass er genau weiß, was hinter dem Sachgebiet 530 steht,

dann braucht er doch keinen Gutachter mehr aus diese Sachgebiet, es sei denn, dass er Automatenaufsteller ist oder?

Das Problem ist doch, wenn jmd. bei Behördenmitarbeitern, die überhaupt nicht sachkundig im Thema sind, wirbt mit

" öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zur Überprüfung von Geldspielgeräten"

dann glauben diese doch, dass für alle Formen von "Geldspielgeräten" Überprüfungen vorgenommen werden könnten.



Erinnerst Du Dich vielleicht noch an unsere kleine Diskussion zum Thema Richter am Verwaltungsgericht?


Da gibt es ja auch jemanden, der in vielen Fortbildungsangeboten zu seiner Person schreibt

"Richter am Verwaltungsgericht" aber tatsächlich nur EHRENAMTLICHER Richter am Verwaltungsgericht ist.


Hier bei uns nennt man sie Schöffen am Verwaltungsgericht.


Du persönlich bist damals davon ausgegangen, dass derjenige ja schließlich Ahnung vom Verwaltungsrecht haben muss, weil er ja sonst kein ehrenamtlicher Richter geworden wäre.

Ich die im Stadtrat die Namensvorschläge derer, die sich als Schöffen bewerben seit Jahren mit abstimmt, weiß das dem nicht so sein muss.


Im Gegenteil ist es so, dass sich Angehörige bestimmter Berufsgruppen gar nicht um das Amt des Schöffen bewerben dürfen.



Damit wäre es aus meiner persönlichen Sicht auch die Pflicht der IHK sich zu "kümmern".



VG
Meike
52 14.07.2013 10:40 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.048.419
Nächster Level: 41.283.177

4.234.758 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Dieser Mann muß über gute Kontakte verfügen....

Zitat on aus der Ausschreibung:
Bitte die 6. Verordnung zur Änderung der Spielverordnung mitbringen.....

Hoffentlich klappt es (Herr Richter am Verwaltungsgericht Greifswald)!
Die V eranstaltung soll ja bereits am 27. 08. 2013 durchgeführt werden.



Hier nur der Hinweis:
Es gibt Berufsrichter und
es gibt ehrenamtliche Richter...

Grüße

__________________
gmg
53 15.07.2013 11:08 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo gmg,

ja da sind manche Ihrer Zeit weit voraus.




Aber viel schlimmer ist es, wenn wie jetzt jüngst passiert, Dinge "beschult" werden und Empfehlungen ausgesprochen werden, die für Verfahren äußerst problematisch sind.


Es gibt Dinge, da fällt bei mir die "Klappe" und deswegen hatte ich das alte Thema noch mal nach vorne geholt.



Nach all den Jahren kann man sagen:
"Es ändern sich nicht die Probleme, sondern nur die Gesichter."



Ich bin sehr gespannt, ob sich die IHK denn diesmal "kümmert".



VG
Meike
54 16.07.2013 05:36 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.563.449
Nächster Level: 41.283.177

2.719.728 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Meike


www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Dieter,

da Du immer so viel Wert auf den "alten Bestellungstenor" legst,

schau Dir alle dort eingereichten Stellungnahme doch mal sorgfältig an. Nach m.E. erkennt man dort erhebliche Unterschiede. Wer gibt zu welcher Passage aufgrund welcher fachlichen Kompetenz mit entsprechender fachlicher Kompetenz wie eine schriftliche Stellungnahme ab?


http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media...ksache_6-44.pdf


Welche Passage der Stellungnahme des Bundesverbands soll denn da noch vom alten Bestellungstenor erfasst sein?



VG
Meike
55 24.07.2013 05:18 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Seiten (3): « vorherige 1 2 [3] Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Zusatzgeräte Fungames und Gutachten


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: Seminar "Grundlagen und aktuelle Entwicklungen im Gewe [...] Seminare und Veranstaltungen   25.02.2024 23:41 von webmaster     26.04.2024 05:49 von Puz_zle   Views: 29.444
Antworten: 1
Psychologische Beratung und Hypnose Stehendes Gewerbe (allgemein)   18.03.2024 17:11 von Speedy007     10.04.2024 09:15 von Speedy007   Views: 7.516
Antworten: 3
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 796.237
Antworten: 27
Führungszeugnis und GZR von Amts wegen Gewerberecht   20.02.2024 10:02 von A.Romppel     22.02.2024 08:11 von Pitti81   Views: 18.359
Antworten: 11
Änderung GZRVwV und BZRGVwV Stehendes Gewerbe (allgemein)   17.01.2024 13:06 von Puz_zle     17.01.2024 13:06 von Puz_zle   Views: 55.924
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 260.404 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.039.068


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 187 | Gesamt: 0.261s | PHP: 99.62% | SQL: 0.38%