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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Änderung des GmbH-Rechts » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung des GmbH-Rechts
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Daumen hoch! Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

heute hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.

Nähere Info's findet ihr dazu in der Pressemitteilung des BMJ >

und den Gesetzesentwurf mit Stand 23. Mai 2007 gibt's da >

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1 23.05.2007 17:03 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Puz.zle,

vielen Dank für die Informationen.

Für bedenklich halte ich bei dem Gesetzentwurf, dass künftig GmbHs mit erlaubnispflichtigem Gesellschaftsgegenstand nicht mehr auf die Erteilung der entsprechenden Erlaubnis warten müssen, sondern gleich vom Notar oder bei sogen. Bargründungen nach der Beglaubigung der Unterschriften sofort zum Handelsregister gehen können, um sich eintragen zu lassen.

Die Erlaubnisbehörden rennen dann wieder hinter den Geschäftsführern her, damit sie doch (bitte, bitte) auch die notwendige Erlaubnis beantragen.

Aber wie heißt es doch so vollmundig in der Presseerklärung:
Das neue GmbH-Recht gibt Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen, um ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert in die Tat umzusetzen.
Alternative von mir zum zweiten Halbsatz: ..., um auch den schwarzen Schafen unter den Gründern und Investoren die Möglichkeit einzuräumen, ihre Kunden schnell und flexibel über's Ohr zu hauen.

Ich denke da vor allem an die Vertrieb von Bankprodukten und Finanzinstrumenten i. S. d. KWG und an Tätigkeiten nach § 34c GewO. Produkte des sogen. grauen Kapitalmarktes lassen sich unter dem Mantel einer GmbH (hat ja was Seriöses) sicher leichter verkaufen.

Man darf auf die weitere Entwicklung gespannt sein.

Sonnige Grüße aus Nordhessen
Frank

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2 24.05.2007 08:37 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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Änderung des GmbH-Rechts

Hallo zusammen,

wollte meinen vorstehenden Beitrag eigentlich nur ergänzen aber die Datenbank mag mich anscheinend nicht.

Deshalb folgende Info als separater Beitrag:

PS: Habe gerade einen passenden Artikel bei T-Online Business entdeckt;

Vor allem die Aussage unter der Überschrift Schnelleres Genehmigungsverfahren: Bei der Eintragung reicht die Versicherung, dass die notwendige Genehmigung beantragt wurde

Sonnige Grüße
Frank

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3 24.05.2007 08:59 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

gestern hat sich der Bundesrat mit dem MoMiG beschäftigt und eine umfangreiche Stellungnahme - BR-Drucksache 354/1/07 abgegeben.

U. a. schlägt der Bundesrat vor, das Rechtsformkürzel gGmbH für gemeinnützige GmbH mit in den § 4 GmbH-Gesetz als gültigen Rechtsformzusatz mit aufzunehmen. Grund: siehe Thread OLG München: gGmbH kein zulässiger Rechtsformzusatz

@ Kollege Fricke

"Bürokratiabbau" und "Deregulierung" sind nun mal jetzt "in" - koste es was es wolle - und wenn's die Aufgabe bisher gut funktionierender Verfahrenspraktiken betrifft :-( - die übrigens auch für den GmbH-Gründer bisher von Vorteil sind, da er bereits vor Registereintrag die Rechtssicherheit des erlaubtseins seines (künftigen) Unterenehmensgegenstand hat.

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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Hallo zusammen,

Zitat:
Original von Stadt Kassel*Fricke
Für bedenklich halte ich bei dem Gesetzentwurf, dass künftig GmbHs mit erlaubnispflichtigem Gesellschaftsgegenstand nicht mehr auf die Erteilung der entsprechenden Erlaubnis warten müssen, sondern gleich vom Notar oder bei sogen. Bargründungen nach der Beglaubigung der Unterschriften sofort zum Handelsregister gehen können, um sich eintragen zu lassen.

Die Erlaubnisbehörden rennen dann wieder hinter den Geschäftsführern her, damit sie doch (bitte, bitte) auch die notwendige Erlaubnis beantragen.


Dies kann ich nur unterstreichen!

Ein früherer Gesetzesentwurf sah hingegen eine sinnvolle Änderung des § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG vor:

Der Entwurf der (ehemalig geplanten) Neuregelung:
§ 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG wird wie folgt geändert: „6. in dem Fall, dass der Gegenstand des Unternehmens der staatlichen Genehmigung bedarf, der Nachweis der Genehmigung.“ Außerdem werden der Nr. 6 folgende Sätze angefügt: „Der Nachweis nach Nummer 6 kann durch die Versicherung ersetzt werden, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist.

Wird die Erteilung der Genehmigung nicht innerhalb von drei Monaten oder einer vom Gericht gesetzten anderen Frist nach der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nachgewiesen, so wird die Gesellschaft von Amts wegen gelöscht; § 141 a II des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit [Löschen vermögensloser Gesellschaften] gilt entsprechend. Rechtsmittel können nur darauf gestützt werden, dass die Genehmigung bei Ablauf der in Satz 3 genannten Frist bereits bestandskräftig erteilt war."

Gerade über diese ehemals geplante Löschungs-Regelung wäre meiner Ansicht nach sehr wirkungsvoll erreicht worden, dass ein "Hinterherrennen der Erlaubnisbehörden" eben nicht erfolgt.
Gleichzeitig hätte das "Katze-beißt-sich-in-den-Schwanz-Spiel" zwischen Registergericht und Gewerbebehörde ein Ende gefunden, wonach eben einer GmbH i.G. keine Erlaubnis erteilt werden kann sondern erst der eingetragenen GmbH. (Die abweichende Kommentar-Meinung zum GastG klammere ich hier einmal aus).

Warum in aller Welt diese ehemals sehr sinnvoll geplante Änderung nun der ersatzlosen Streichung des § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG weichen musste, entzieht sich komplett meinem Verständnis. Dies insbesondere deswegen, weil dadurch keine weitere Beschleuningung des Gründungsverfahrens erfolgt und ohne Not Verbraucherschutz abgebaut wird und bürokratischer Aufwand (in den Erlaubnisbehörden) zusätzlich aufgebaut wird. schimpf

Freundliche Grüße

R. Land

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...und hier noch etwas Schleichwerbung...
5 09.07.2007 23:42 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin und zusammen,

wegen eines mehrwöchigen Urlaubs und eines entsprechend gefüllten Schreibtisches komme ich erst jetzt dazu, mich zu den vorstehenden Beiträgen zu äußern.
Mittlerweile gibt es auch einen Artikel einer (verantwortlichen?) Referentin des BMdJ im GewArch 2007/8, S. 325ff.
Dort findet allerdings kein Hinweis auf die Hintergründe dieser fatalen Änderung.

Wer mehr "Aufschluss" über die Hintergründe haben möchte, muss schon den aktuellen Regierungsentwurf und dessen Begründung bemühen.

Dort findet man auf S. 79 eine Begründung, die einen nur noch schaudern lässt:
Zitat:
Für einen Verzicht auf die Pflicht zur Einreichung der Genehmigungsurkunde spricht auch der Aspekt der Gleichbehandlung mit Einzelkaufleuten und Personengesellschaften (vgl. § 7 HGB).

Der Vergleich hinkt völlig - schließlich kann sich diese Personengruppe nicht ins Handelsregister eintragen lassen, um z. B. in den Genuss einer Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital kommen zu können.
Abgesehen davon, dass der beabsichtigte Wegfall des § 8 Abs.1 Nr. 6 nicht das Papier wert ist, auf dem er (nicht mehr) steht: Hier werden m. E. Äpfel mit Birnen verglichen.

Frei nach dem Motto "Noch schlimmer geht's immer".
Mal sehen, was der Gesetzgeber in seiner unendlichen..... noch für uns bereit hält.

Viele Grüße aus Nordhessen
Frank

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6 22.08.2007 08:33 Stadt Kassel*Fricke ist offline E-Mail an Stadt Kassel*Fricke senden Beiträge von Stadt Kassel*Fricke suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

der Entwurf des MoMiG + Erläuterungen zum Stand 25.07.2007 gibt's jetzt hier: BT-Drucksache 16/6140
Ab Seite 178 des Dokuments kann man jetzt auch die Gegenäußerung der Bundesregierung auf die Stellungnahme des Bundesrates nachlesen.

Die Info zum Verlauf dieses Gesetzgebungsverfahren findet man im dip unter C114

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7 06.09.2007 13:24 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

der Bundestag wird sich in seiner Sitzung am 26. Juni 2008 in 2. und 3. Beratung mit dem MoMiG beschäftigen.
Nach der Sommerpause erfolgt dann der zweite Durchgang im Bundesrat, so dass mit dem Inkrafttreten frühestens im Herbst 2008 zu rechnen ist.

Einen Beitrag zum derzeitigen Beratungsstand gibt's z. B. hier: und da:

Wenn der gegenwärtige Beratungsstand durchgeht, bleibt es beim Stamm-Mindestkapital einer GmbH von 25.000 Euro.
Dafür wird dann die sog. "Mini-GmbH" - ohne Mindestkaptial - mit dem neuen Rechtsformzusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ möglich.

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8 20.06.2008 16:16 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Erst einmal vielen Dank an Puz.zle für die aktuellen News aus der Hauptstadt der Ent-Bürokratisierung.

Auf die Nachricht als solche hätte ich aber gern verzichtet. Aber wie habe ich vor einiger Zeit geschrieben: Noch schlimmer geht's immer. Und diese Befürchtung wurde vollends bestätigt. Immerhin ist wenigstens in diesem Punkt Verlass auf den Gesetzgeber und vor allem auf die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände.

Nach dem beabsichtigten Wegfall des § 8 Abs. 1 Nr. 6 GmbHG dürfen wir und die IHK'en (herzlich willkommen auf der anderen Seite der Entbürokratisierung) nun künftig den potenziell erlaubnispflichtigen GmbHs hinterher laufen und sie zur Beantragung der Erlaubnisse auffordern.

Hauptsache, dem unternehmerischen Elan werden erst einmal keine haftungs- und gewerberechtlichen Stöcke zwischen die Beine geworfen, die - Gott verhüte - auch noch mit Ausgaben verbunden sind (nicht auszudenken!).

Alles schön bequem für den zukünftigen Unternehmer und bitte keine Bürokratie für die hochmotivierten (tschacka!!) Jungunternehmer. Es reicht ja schon, dass er/sie immer noch zum Notar rennen muss, um sich die satzung genehmigen zu lassen.

Sollen doch die Aufsichtsbehörden zusehen, wie sie und wem sie die Erlaubnisse 'verkaufen' oder evtl. unerlaubte Geschäfte ahnden....

Und was ist, wenn hinterher die Unzuverlässigkeit des/der GF/in festgestellt wird? Meldung an's Registergericht: Bitte im Handelsregister löschen oder was? Die Registergerichte sind wahrscheinlich genauso begeistert von den anstehenden Änderungen.

Fazit:
Mehr Bürokratie für die Behörden und Gerichte (die sind's ja eh' schon gewohnt) und die IHK'en (die werden sich noch dran gewöhnen) und der Wirtschaft weiter schön Honig um's Maul schmieren, damit Politik mit weniger Bürokratie für die Wirtschaft glänzen kann.....

Mal sehen was sonst noch kommt....

Gruß
Frank F. aus K.

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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

@Stadt Kassel*Fricke für die Fortsetzung ...

Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums vom 26.06.2008: "Eine gute Nachricht für Gründer – das MoMiG kommt!" -

Weitere Info's des BMJ hier:



Zitat:
Original von Stadt Kassel*Fricke
Mal sehen was sonst noch kommt....
... z. B. Änderungen der GewO mit dem MEG III böse

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10 26.06.2008 17:06 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

hier noch bissel Lesestoff zum MoMiG:

Beitrag aus dem Hause des DIHK in NJW-Aktuell Heft 30/2008 >

www.gesetzesportal.de >


Aus Brüssel ist - voraussichtlich zum 1. Juli 2010 - (weitere) "Konkurenz" zur GmbH bzw. zur neuen Unternehmergesellschaft zu erwarten - siehe im Thread > EPG - "europäische GmbH" (Europäische Privatgesellschaft - EPG)

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11 22.07.2008 19:48 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

Pressemitteilung des Bundesrates vom 19.09.2008
Quelle: http://www.bundesrat.de

Zitat:
GmbH-Reform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen gebilligt. Mit dem Gesetz soll die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gestärkt werden. Existenzgründungen sind zukünftig einfacher und Registereintragungen schneller möglich. Erschwert wird dagegen die missbräuchliche Abwicklung angeschlagener oder zahlungsunfähiger Gesellschaften durch "Firmenbestatter".

Der Deutsche Bundestag hatte den Entwurf der Bundesregierung in einer neuen Fassung beschlossen und dabei zahlreiche Anregungen des Bundesrates aus dessen Stellungnahme vom Juli letzten Jahres aufgegriffen. So wurden die Passagen zur vereinfachten Gesellschaftsgründung verändert, ebenso zur verdeckten Sacheinlage. Anstelle der von den Ländern kritisierten Mustersatzung sieht das Gesetz nunmehr für Standardfälle ein beurkundetes Gründungsprotokoll vor. Es bleibt bei der Höhe des Mindestkapitals von 25.000 Euro für die "klassische" GmbH. Neu ist die Möglichkeit der Gründung einer haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft, der so genannten Mini-GmbH. Aufgrund des niedrigen Stammkapitals eignet sich diese Gesellschaftsform vor allem für kleine und mittlere Unternehmensgründungen.

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Drucksache 615/08 (Beschluss)


Siehe hierzu im Forum auch in den Thread's:


Nach Artikel 25 des Gesetzes tritt das MoMiG am ersten Tag des auf die Verkündung im BGBl. folgenden Kalendermonats in Kraft = also frühestens zum 1. Oktober 2008.

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12 19.09.2008 17:15 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

das MoMiG wird heute im BGBl. I Nr. 48 verkündet (die "Nur-Leseversion" gibt's im Laufe des Vormittags H I E R ) und tritt somit zum 1. November 2008 in Kraft.

In diesem Zusammenhang gibt's auf dem Gemeinsamen Registerportal der Länder in den nächsten Tagen einige Einschränkungen zum Zugriff auf das Handelsregister >

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13 28.10.2008 05:38 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin

Zwischenzeitlich gibt es auch eine druckbare Version des MoMiG:


Gruß aus dem Ruhrgebiet
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14 31.10.2008 12:06 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin

Interessant für die mitlesenden Gewerbetreibenden sind sicherlich auch die "Hinweise für Gründer" der neuen "Mini GmbH", ebenfalls frisch aus dem Ministerium. Lesen
Hier ist der

Gruß aus dem Ruhrgebiet
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15 31.10.2008 12:46 Abraham ist offline Beiträge von Abraham suchen
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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen

auf www.buzer.de wurden bereits die MoMiG-Änderungen ins GmbH-Gesetz eingearbeitet > , die Aktualisierung der juris-online-Ausgabe erfolgt sicherlich auch in Kürze ..

Noch bevor das MoMiG verkündet wurde, gab's bereits aus den Reihen des Gesetzgebers die ersten Umsetzungsanfragen Kopfkratz "Kleine Anfrage: Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" - BT-Drucksache 16/10678 vom 17. Oktober 2008 >

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RE: Änderung des GmbH-Rechts

Moin Moin aus Thüringen,

das BMWi gibt in "GründerZeiten" Nr. 33 / Stand November 2008 - Infos zur Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) und Tipps/Entscheidungshilfen zur Wahl der Rechtsform >


Zwischenzeitlich liegt auch die Antwort der Bundesregierung auf die obige "Keine Anfrage" zum MoMiG vor:

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17 19.11.2008 21:28 Puz_zle ist offline Beiträge von Puz_zle suchen
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