Sportwetten: Fragenkatalog für Luxemburg |
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Kaiser
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Sportwetten: Fragenkatalog für Luxemburg |
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Sportwettenvermittler: Verwaltungsgericht schickt Vorlage zum Europäischen Gerichtshof
GIESSEN (ok). Die Büros zur Vermittlung privater Sportwetten werden geschlossen. Das verkündete die Landesregierung nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im März 2006. Das Gerangel mit den privaten Wettvermittlern war damit nicht zu Ende. Während sich das Land auf sein Wettmonopol und das Strafrecht beruft, stützen sich die anderen auf die Freiheit einer Dienstleistung aus dem europäischen Recht. Es folgten Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die eher zur Unübersichtlichkeit beitrugen. Das Verwaltungsgericht ruft nun den EuGH mit einer Vorlage an.
Seit Jahren wird der juristische Dickicht in Sachen Sportwetten immer undurchdringlicher. Die 10. Kammer unter dem Vorsitz von Prof. Roland Fritz hat die Entscheidung über eine Klage eines Sportwettbürobetreibers deshalb bewusst ausgesetzt. Stattdessen schickt es eine Vorlage nach Luxemburg zum Europäischen Gerichtshof zur generellen Klärung entscheidender juristischer Fragen. Der Fall: Ein Gewerbetreibender aus der Wetterau betreibt in Gießen ein Wettbüro. Von hier vermittelt er Sportwetten an einen Veranstalter mit Sitz in Österreich. Das heißt, er nimmt Sportwetten zu bestimmten Quoten an und zahlt entstandene Gewinne an die Kunden aus. Für seine Tätigkeit erhält er eine am Umsatz orientierte Provision.
Die Ordnungsbehörde erließ eine Verbotsverfügung, mit der sie dem Kläger aufgab, binnen einer Frist von sieben Tagen sein Ladenlokal zu schließen. Sie sah die Gewerbetätigkeit aufgrund der nationalen Gesetze als verboten an, da eine Genehmigung des Landes Hessen nicht vorlag. Diese Konstellation ist ein Musterfall, den die Verwaltungsrichter bereits zigfach entschieden haben. Auch der Landkreis Gießen hatte als Vollzugsorgan Schließungsverfügungen an die Betreiber von Sportwettbüros verschickt. Per Eilverfahren legten diese alleine im vergangenen Jahr 50 Widersprüche dagegen ein, von denen das Verwaltungsgericht zwei Drittel für berechtigt hielt. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hingegen kassierte diese Urteile in höherer Instanz wieder ein und gab damit den Behörden Recht. Alleine 15 gleichgelagerte Verfahren sind derzeit noch anhängig.
Zunächst soll jedoch der Europäische Gerichtshof zwei wesentliche Fragen klären.
Diese drehen sich um zwei Bereiche, die die Urteilsfindung erschweren. Sinngemäß lauten sie: Dürfen sportliche Wetten monopolisiert werden, wenn gleichzeitig zur Teilnahme an anderen Glücksspielen wie in staatlichen Lotterien, Casinos oder an Spielautomaten ermuntert wird? Außerdem wollen die Richter wissen: Ist ein Untersagungsbescheid rechtswidrig, wenn der Betreffende unter Verstoß gegen EU-Recht faktisch keine Genehmigung erhalten kann? Genau das ist bis heute behördliche Praxis. Eine Antwort aus Luxemburg ist etwa in zwei Jahren zu erwarten.
Gefunden unter: http://www.giessener-anzeiger.de/sixcms/detail.php?id=2758418&template=d_ar
tikel_import&_adtag=localnews&_zeitungstitel=1133842&_dpa=
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08.05.2007 08:27 |
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