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Hallo an Alle!

Ich habe folgende Konstellation. 2 Gebrüder haben von Ihrem Vater die Landwirtschaft übernommen. Auf ihn war nie ein Gewerbe angemeldet, da Landwirtschaft = Urproduktion, also keine Gewerbeanmeldung. Jetzt haben die Söhne eine GbR gegründet. Die Tätigkeiten sind weiterhin Verkauf Ihres Getreides und die Mutterkuhhaltung.

Müssen die 2 somit ein Gewerbe bei mir anmelden?

Liebe Grüße aus Birstein



Gepostet am 01.11.2023 um 14:44 von:
Benutzer: ASEIPEL2
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=125732#post125732


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