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Geschrieben von ASEIPEL2 am 01.11.2023 um 14:44:

  Urproduktion als GbR

Hallo an Alle!

Ich habe folgende Konstellation. 2 Gebrüder haben von Ihrem Vater die Landwirtschaft übernommen. Auf ihn war nie ein Gewerbe angemeldet, da Landwirtschaft = Urproduktion, also keine Gewerbeanmeldung. Jetzt haben die Söhne eine GbR gegründet. Die Tätigkeiten sind weiterhin Verkauf Ihres Getreides und die Mutterkuhhaltung.

Müssen die 2 somit ein Gewerbe bei mir anmelden?

Liebe Grüße aus Birstein



Geschrieben von Thomas Mischner am 01.11.2023 um 14:58:

 

Kurze Antwort: nein.
Die Gründung einer GbR ändert nichts daran, dass Tätigkeiten der Urproduktion kein Gewerbe im Sinne der GewO sind. Das gilt unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens.



Geschrieben von ASEIPEL2 am 02.11.2023 um 14:51:

 

Vielen Dank für die schnelle Rückantwort Applaus


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