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Hallo an Alle!
Ich habe folgende Konstellation. 2 Gebrüder haben von Ihrem Vater die Landwirtschaft übernommen. Auf ihn war nie ein Gewerbe angemeldet, da Landwirtschaft = Urproduktion, also keine Gewerbeanmeldung. Jetzt haben die Söhne eine GbR gegründet. Die Tätigkeiten sind weiterhin Verkauf Ihres Getreides und die Mutterkuhhaltung.
Müssen die 2 somit ein Gewerbe bei mir anmelden?
Liebe Grüße aus Birstein
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