Forum-Gewerberecht

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Diese Info habe ich verschwiegen: Die Tätigkeit wird bisher ohne Anmeldung ausgeübt, es liegt auch keine entsprechende Ausbildung oder dergleichen vor. Die Handwerkskammer tendiert dazu es als Gewerbe zu sehen und bittet um Aufforderung das Gewerbe anzumelden.



Gepostet am 19.06.2023 um 13:25 von:
Benutzer: KaDe
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=124913#post124913


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