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Geschrieben von KaDe am 19.06.2023 um 12:36:
Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten
Hallo zusammen!
Ich bin neu im Forum und auch grundsätzlich noch relativ neu im Bereich der Gewerbeordnung.
Nachdem ich mich nun hier angemeldet habe, möchte ich auch direkt mal das Wissen der Forengemeinschaft anzapfen.
Aktuell beschäftige ich mich mit der Frage, ob es sich bei der Tätigkeit „Erstellung von Thementorten auf individuellen Wunsch“ um ein anzumeldendes Gewerbe handelt oder es sich um eine künstlerische Tätigkeit handelt.
Konkret werden, als Grundlage für die Herstellung von aufwändigen Mottotorten, Kuchen in Konditoreien erworben, es erfolgt keine eigene Herstellung der Ursprungstorten.
Die gekauften Torten werden ggf. zerschnitten neu zusammengestellt und dann aufwändig zu Unikaten umgestaltet, die Grundform ähnelt sich teilweise, aber jede Torte wird nach den Wünschen der Kunden „verziert“. Es gibt neben den Standardformen auch Kuchen in Form von Bällen, Taschen, Autos, Flaschen, ... . Dabei werden manchmal vorhandene Produkte oder Vereins-/ Markenlogos etc. kopiert. Großteils werden jedoch aufgrund des, vom Kunden vorgegebenen, Themas eigene Ideen entwickelt und umgesetzt. Es wurden mit den Kreationen auch schon Preise auf Messen gewonnen.
Hat vielleicht Jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Sachverhalt? Sicher ist immer der Einzelfall entscheidend, aber wie kann die oben beschriebene Tätigkeit eingeordnet werden?
Danke und Gruß
Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 19.06.2023 um 13:04:
Kunst oder Gewerbe- Design von Mottotorten
Hallo,
ich würde mich zunächst einmal an die zuständige Handwerkskammer wenden...die Tätigkeit dürfte auch zum Bäcker- und Konditorenhandwerk gehören...
Geschrieben von KaDe am 19.06.2023 um 13:25:
RE: Kunst oder Gewerbe- Design von Mottotorten
Diese Info habe ich verschwiegen: Die Tätigkeit wird bisher ohne Anmeldung ausgeübt, es liegt auch keine entsprechende Ausbildung oder dergleichen vor. Die Handwerkskammer tendiert dazu es als Gewerbe zu sehen und bittet um Aufforderung das Gewerbe anzumelden.
Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 19.06.2023 um 13:40:
Kunst oder Gewerbe- Design von Mottotorten
Hallo,
dann müsste aber auch klar sein, ob es sich aus Sicht der HWK um eine handwerkliche Tätigkeit handelt oder nicht...
wenn ich die Person auffordere zur Anmeldung muss ich ja auch beurteilen können, ob ich eine Handwerkskarte verlangen muss oder nicht... da macht es sich ihre HWK wohl etwas zu einfach
Geschrieben von Ludwig am 19.06.2023 um 14:41:
RE: Kunst oder Gewerbe - Design von Mottotorten
Zitat: |
Original von KaDe
Die gekauften Torten werden ggf. zerschnitten neu zusammengestellt und dann aufwändig zu Unikaten umgestaltet, die Grundform ähnelt sich teilweise, aber jede Torte wird nach den Wünschen der Kunden „verziert“. |
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Igitt! Und was sagt die Lebensmittelkontrolle dazu?
Geschrieben von Klosi am 20.06.2023 um 07:26:
Guten Morgen,
in Lübeck gab es vor einigen jahren ein Urteil eines Amtsgerichts, dass solche Herstellung von Motivtorten eher Kunst als Handwerk ist. Daher würde ich, da ja auch nicht selbst gebacken wird, dieses als freiberuflich einstufen.
Schönen Dienstag
Klosi
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