juristische Person als gesetzlicher Vertreter einer Ltd.? |
René Land
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juristische Person als gesetzlicher Vertreter einer Ltd.? |
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Hallo zusammen,
vor kurzem hatte ich eine Frage zu klären, deren Beantwortung ich dem Forum nicht vorenthalten möchte.
Problem:
"Kann eine britische Ltd. einen gesetzlichen Vertreter haben, der selbst eine juristische Person ist?"
Um dieses Problem klären zu können, habe ich lägere Zeit das Internet als auch "Güthoff, Gesellschaftsrecht in Großbritannien, 3. Aufl., Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH" bemüht.
Interessant war für mich zunächst, welche Organe eine Ltd. überhaupt besitzt. Es sind dies:
- Shareholder (Aktionär, Gesellschafter) als Gesellschafterversammlung
- Director (Geschäftsführer)
- Company Secretary (Gesellschaftssekretär).
Ergebnis:
Anders als bei einer deutschen GmbH kann gesetzlicher Vertreter (also Director) einer Ltd. auch eine juristische Person sein. Aber auch die anderen Organe der Ltd. können von jur. Personen verkörpert werden.
Eine interessante Zusammenfassung zu diesem Thema liefert der hier angegebene Link.
Gewerberechtliche Bedeutung:
Bei der Zuverlässigkeitsprüfung von jur. Personen wird im deutschen Gewerberecht auf deren gesetzliche Vertreter abgestellt. Grund hierfür ist, dass nur das tatsächliche Verhalten natürlicher Personen einen Rückschluss auf die Zuverlässigkeit der jur. Person zuläßt.
Hier stellt sich nun das Problem dar, dass bei o.g. Fallkonstellation möglicherweise erst der gesetzliche Vertreter des gesetzlichen Vertreters nun "hoffentlich" eine natürliche Person ist und somit Rückschluss auf die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden Ltd. zuläßt.
Es sollte also bei der Entgegennahme einschlägiger Gewerbeanzeigen stets auf vollständige Registerunterlagen geachtet werden, da sonst eine Zuverlässigkeitsprüfung unmöglich wird.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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09.10.2005 17:51 |
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