Der Jurist rät Aufstellunternehmern deshalb, das Gespräch mit ihren Vermietern zu suchen. "Durch den Abschluss von Stundungsvereinbarungen können Sie als gewerblicher Mieter in der jetzigen Krise wirtschaftlich entlastet werden. Dem berechtigten Interesse des Vermieters auf Zahlung der Miete können Sie sodann dadurch gerecht werden, dass Sie nach Wiederaufnahme des Spielhallenbetriebes die sodann aufgelaufenen Mietrückstände ratenweise nachzahlen."
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.