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Der Jurist rät Aufstellunternehmern deshalb, das Gespräch mit ihren Vermietern zu suchen. "Durch den Abschluss von Stundungsvereinbarungen können Sie als gewerblicher Mieter in der jetzigen Krise wirtschaftlich entlastet werden. Dem berechtigten Interesse des Vermieters auf Zahlung der Miete können Sie sodann dadurch gerecht werden, dass Sie nach Wiederaufnahme des Spielhallenbetriebes die sodann aufgelaufenen Mietrückstände ratenweise nachzahlen."


aus
games u business online 19.3.2020



Gepostet am 10.04.2020 um 07:47 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=117727#post117727


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