Lachschlag
Doppel-As
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Schleswig-Holstein
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
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Bei lanfristiger Betrachtung SOLLEN jedoch Höchstverluste den Betrag von 33 Euro je Stunde nicht überschreiten.
aus:VDAI-Rechtsgutachten
Frage: Mal angenommen, Höchstverlust, Chancengleichheit und Zufälligkeit der Gewinnaussichten wären keine KANN bzw. SOLL sondern MUSS-Vorgaben. Wie hoch wäre dann der min. durchschnittl. ausgeschüttete Gewinn je Stunde?
NULL?
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07.01.2020 08:11 |
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