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Bei lanfristiger Betrachtung SOLLEN jedoch Höchstverluste den Betrag von 33 Euro je Stunde nicht überschreiten.

aus:[URL=http://vdai.de/rechtsgutachten/Richter_Umgehen%20Spielgeraete%20di
e%20Spielverordnung_GewerbeArchiv-2019#page=3]VDAI-Rechtsgutachten[/URL]


Frage: Mal angenommen, Höchstverlust, Chancengleichheit und Zufälligkeit der Gewinnaussichten wären keine KANN bzw. SOLL sondern MUSS-Vorgaben. Wie hoch wäre dann der min. durchschnittl. ausgeschüttete Gewinn je Stunde?

NULL?



Gepostet am 07.01.2020 um 08:11 von:
Benutzer: Lachschlag
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116983#post116983


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