Nach wie vor, ist es für einen Veranstalter von Glücksspiel mit Geldeinsatz unmöglich, die
wirtschaftliche Belastung durch die Umsatzsteuer an den Spieler (Leistungsnehmer) in der
Weise abzuwälzen, dass die Umsatzsteuer für den Veranstalter (Leistungsgeber) nach
Abzug der Vorsteuer einen „durchlaufenden Posten“ darstellt und somit der Leistungsgeber
(Automatenaufsteller) wirtschaftlich nicht von der Umsatzsteuer belastet wird.
schmeckts, rooobert?
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Lachschlag: 31.12.2019 15:07.
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.