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» nur noch schwachköpfe hier «

wäre vielleicht anders gelaufen, wenn hier jemand in der lage gewesen wäre, auch mal zwischen den zeilen zu lesen.

[URL]http://www.uavd.de/images/stories/ust_gl..._21.06.2010.pdf[/URL]

Nach wie vor, ist es für einen Veranstalter von Glücksspiel mit Geldeinsatz unmöglich, die
wirtschaftliche Belastung durch die Umsatzsteuer an den Spieler (Leistungsnehmer) in der
Weise abzuwälzen, dass die Umsatzsteuer für den Veranstalter (Leistungsgeber) nach
Abzug der Vorsteuer einen „durchlaufenden Posten“ darstellt und somit der Leistungsgeber
(Automatenaufsteller) wirtschaftlich nicht von der Umsatzsteuer belastet wird.


schmeckts, rooobert?



Gepostet am 31.12.2019 um 15:00 von:
Benutzer: Lachschlag
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=116959#post116959


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