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Grünschnabel
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Teile der Tätigkeit aufnehmen? |
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Hallo,
hier wurden Gewerbemeldungen für eine GbR eingereicht.
Als Tätigkeit wurde "Landwirtschaftliche Großviehhaltung, Pension, Zucht, Ausbildung und Aufzucht" angegeben.
Grundsätzlich bis auf Pension und Ausbildung nicht anzeigepflichtig (Urproduktion)
Jetzt meine Frage.. kann ich Pension und Ausbildung trotzdem anmelden oder nicht, weil der landwirtschaftliche Faktor im Vordergrund steht.
Ich hätte das jetzt mit einer Apotheke gleich gestellt, bei der der Verkauf von Produkten nicht im Vordergrund steht der aber dennoch angemeldet wird.
.. oder irre ich?
Danke im voraus!
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08.11.2019 10:52 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Hallo,
der BLA Gewerberecht hat 2001 die Affassung vertreten, dass die Haltungs von Pensionspferden in an sich landwirtschaften Betrieben dann nicht als Gewerbe eingestuft werden muss, wenn die Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage basiere.
Wie üblich ist der Einzelfall einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Da diese Auffassung bereits vor 18 Jahre artikuliert wurde (GewArch 2001 S. 155, 156), kann ich nicht ganz ausschließen, dass mein Wissen an der Stelle veraltet ist.
Da vorliegend ja offenbar die Existenz eines "Bauernhofs" unstrittig zu sein scheint, kann es also sein, dass die Pensionspferdehaltung nur einen (kleineren) Teil der Tätigkeiten ausmacht. Wenn die Tiere zudem überwiegend mit selbst erzeugtem Futter versorgt werden, wäre das also auch kein Gewerbe.
Weicht der Sachverhalt von meinen Unterstellungen ab, bewegt man sich in Richtung einer gerwerblichen Betätigung.
Bliebe der Reitunterricht. Da sehe ich wohl ein Gewerbe.
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08.11.2019 13:10 |
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