Forum-Gewerberecht

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Hallo,

hier wurden Gewerbemeldungen für eine GbR eingereicht.
Als Tätigkeit wurde "Landwirtschaftliche Großviehhaltung, Pension, Zucht, Ausbildung und Aufzucht" angegeben.
Grundsätzlich bis auf Pension und Ausbildung nicht anzeigepflichtig (Urproduktion)
Jetzt meine Frage.. kann ich Pension und Ausbildung trotzdem anmelden oder nicht, weil der landwirtschaftliche Faktor im Vordergrund steht.

Ich hätte das jetzt mit einer Apotheke gleich gestellt, bei der der Verkauf von Produkten nicht im Vordergrund steht der aber dennoch angemeldet wird.

.. oder irre ich?

Danke im voraus!

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Gepostet am 08.11.2019 um 10:52 von:
Benutzer: abcdefghijkl
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