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Zum Ende der Seite springen Friseur - fachlicher Betriebsleiter für unselbstständige Zweigstelle
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M. Mieth   Zeige M. Mieth auf Karte M. Mieth ist weiblich
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Friseur - fachlicher Betriebsleiter für unselbstständige Zweigstelle

Weisse Flagge

schöne Grüße aus Köthen, der Stadt an der Ziethe,

folgendes Problem:
ein Frieseurbetrieb mit Hauptniederlassung in Sachsen eröffnet hier eine unselbstständige Zweigstelle.

Eine Niederlassung befindet sich ca. 48 km von Köthen entfernt. Für diese Filiale liegt eine Eintragung in die Handwerksrolle vor.

Benötigt die unselbstständige Zweigstelle ebenfalls einen fachlichen Betriebsleiter?

Für Eure Hilfe sage ich schon einmal Danke Danke


Gruß aus Köthen
M.Mieth
1 19.03.2007 11:54 M. Mieth ist offline E-Mail an M. Mieth senden Homepage von M. Mieth Beiträge von M. Mieth suchen
Solon
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Bresgen   Zeige Bresgen auf Karte Bresgen ist weiblich
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RE: Friseur - fachlicher Betriebsleiter für unselbstständige Zweigstelle

Guten Morgen nochmal aus Euskirchen,

auch in diesem Fall trifft die Handwerkskammer die alleinige Entscheidung, inwieweit Eintragungspflicht und Betriebsleiter vorhanden sein müssen.
Also den Gewerbetreibenden bitten, sich mit der Handwerkskammer in Verbindung zu setzen oder, wenn er die Anmeldung unbedingt sofort durchführen will, annehmen und bestätigen und der zuständigen Handwerkskammer eine Durchschrift der Meldung zusenden.

Freundliche Grüße aus Euskirchen.

__________________
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2 19.03.2007 12:04 Bresgen ist offline Beiträge von Bresgen suchen
Solon
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mib   Zeige mib auf Karte mib ist männlich
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RE: Friseur - fachlicher Betriebsleiter für unselbstständige Zweigstelle

Handwerkliche Grüße aus Hildesheim,

lt. Kommentierung der HwO lautet die Frage:

Stellt die Filiale, der Zweigbetrieb für sich betrachtet einen Handwerksbetrieb im Sinne des § 1 Abs. 2 dar, d.h. werden dort selbständige Aufträge angenommen oder durchgeführt. Dies ist im Friseurhandwerk der Fall. Ohne Bedeutung ist es, ob z.Bsp. die Buchhaltung oder Personalpolitik im Hauptbetrieb erfolgt.

Daher keine unselbständige Filiale.
3 19.03.2007 15:58 mib ist offline E-Mail an mib senden Beiträge von mib suchen
M. Mieth   Zeige M. Mieth auf Karte M. Mieth ist weiblich
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RE: Friseur - fachlicher Betriebsleiter für unselbstständige Zweigstelle

Danke für die Hilfe.

Ich habe den Betroffenen zur Handwerkskammer geschickt. Mal sehen wie die HWK entscheidet, denn vor ein paar Jahren wurde in solchen Fällen noch ein fachlicher Betriebsleiter gefordert.

Gruß aus Köthen, der Stadt an der Ziethe
M. Mieth
4 20.03.2007 12:20 M. Mieth ist offline E-Mail an M. Mieth senden Homepage von M. Mieth Beiträge von M. Mieth suchen
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Hier wird eine Problematik angesprochen, die zwar interessant ist, aber für das klassische Gewerbeamt nicht wirklich zu einer Ablehnung führen wird.
Hätte der Friseur erst das Gewerbe (ohne Handwerkskarte) angemeldet, so hätte die Handwerkskammer ja mit Erhalt der Durchschrift der Gewerbeanmeldung zu prüfen gehabt, ob denn auch in der Zweigstelle ein eintragungspflichtiges Handwerk ausgeübt wird.
Dazu schickt die Kammer dann (zumindest im Lande Schleswig-Holstein) die Beauftragten der Kammern, angesiedelt bei den Kreishandwerkerschaften, zur Betriebsprüfung und ggf. Beratung.
Fruchtet das alles nicht, folgt er Antrag auf Untersagung nach § 16 III HWO an die Ordnungsbehörden, zuständig in S-H wären die Kreise.

Mit der Eintragung der Zweigstelle in die Handwerksrolle hat die HWK diese als legal eingestuft, bis ihr ggf. neuere Kenntnisse vorliegen und die Eintragung daraufhin zurückzieht (weil der Meister z.B. an einem Ort nie oder zu wenig present ist).

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
5 29.03.2007 13:34 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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Ein herzliches Moin aus Verden.

Hatte gerade einen ähnlich gelagerten Fall:

Ein Friseur hat eine Filiale in Entfernung von ca. 40 km vom Hauptbetrieb errichtet.
Den Antrag auf HWR-Eintragung hat die HWK abgelehnt, da die Betreuung durch den Meister aufgrund der Entfernung nicht für beide Betriebe möglich sei.

Haben dann einfach ohne HWR-Eintragung gewerkelt.

Habe nun ein OWi-Verfahren nach § 8 SchwarzArbG eingeleitet.
6 30.03.2007 08:52 jmeier ist offline E-Mail an jmeier senden Beiträge von jmeier suchen
M. Mieth   Zeige M. Mieth auf Karte M. Mieth ist weiblich
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Moin aus Köthen, der Stadt an der Ziethe,

Danke für die guten Tipps.

leider trennen sich auch bei der HWK die Meinungen und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten.

Dem Friseur wurde eine Gewerbeangemeldung (ohne Handwerkskarte) ausgehändigt.

Ich hoffe, dass ich nach Ostern mehr sagen kann.

Ich verabschiede mich für ein paar Tage in den verdienten Urlaub und wünsche alle Foren-Mitgliedern schöne Ostern.

Viele sonnige Grüße aus Köthen an den Rest der Welt
M. Mieth
7 30.03.2007 09:49 M. Mieth ist offline E-Mail an M. Mieth senden Homepage von M. Mieth Beiträge von M. Mieth suchen
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