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» Friseur - fachlicher Betriebsleiter für unselbstständige Zweigstelle «

Handwerkliche Grüße aus Hildesheim,

lt. Kommentierung der HwO lautet die Frage:

Stellt die Filiale, der Zweigbetrieb für sich betrachtet einen Handwerksbetrieb im Sinne des § 1 Abs. 2 dar, d.h. werden dort selbständige Aufträge angenommen oder durchgeführt. Dies ist im Friseurhandwerk der Fall. Ohne Bedeutung ist es, ob z.Bsp. die Buchhaltung oder Personalpolitik im Hauptbetrieb erfolgt.

Daher keine unselbständige Filiale.



Gepostet am 19.03.2007 um 15:58 von:
Benutzer: mib
Der Original-Beitrag :
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