Zweigstelle einer indischen Research Limited |
Risse-Remmert, Kornelia
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Zweigstelle einer indischen Research Limited |
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Hallo,
hier möchte jemand eine unselbstständige Zweigstelle einer Research Limited, Sitz in Indien, anmelden. Die Firma ist in der Arzneimittelforschung tätig und prüft für Pharmafirmen neue Arzneimittel, bevor sie zugelassen werden. Die Forschungsarbeiten werden in Indien durchgeführt. Der Bevollmächtigte der Firma vor Ort soll mit einigen Mitarbeitern Kontakt zu Pharmafirmen in Europa herstellen und Aufträge sammeln. Ein gesondertes Geschäftsvermögen sei nicht vorhanden.
Kann ich diese Anmeldung entgegen nehmen? Die Eintragung ins indische Handelsregister und eine Vollmacht der Firma wurden vorgelegt. Sind andere Nachweise erforderlich? Ist es richtig, dass ich auf die Eintragung ins deutsche HR verzichten kann, da es sich um eine unselbstständige Zweigstelle handelt?Eine Genehmigung der Tätigkeit ist nach Auskunft der Bezirksregierung nicht erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
K. Risse-Remmert
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1
27.09.2005 10:36 |
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Solon
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Jörg Wiesemeier
Moderator
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RE: Zweigstelle einer indischen Research Limited |
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Mann, Frau Risse-Remmert,
Sie entwickeln sich ja zu einer Global-Playerin.
Ich denke, dass Sie die unselbstständige Zweigstelle, ähnlich wie bei den britischen Ltd., anmelden können, Sie sollten sich aber vielleicht beim zuständigen Amtsgericht rückversichern.
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
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2
27.09.2005 12:28 |
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