Eine von mir am gestrigen Tage aufgenommene und in eine Obdachlosenunterkunft unserer Behörde eingewiesene Person taucht heute bei mir auf und möchte unter der Anschrift der Obdachlosenunterkunft ein stehendes Gewerbe eröffnen (Hausmeisterdienste).
Zuvor war die Person in unserem Meldeamt und hat sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen, um ggfls. bei unserem Jobcenter Hilfe zu beantragen.
Ist es möglich die Gewerbeanzeige entgegen zunehmen? Bin leicht verunsichert, da dies ja nur eine Anschrift für eine vorübergehende Unterbringung ist.
Grüße vom westfälischen Meer
__________________ ... und immer schön locker durch die Hose atmen!
Gruß
Pedda
Lerne aus den Fehlern Anderer! Du hast nicht die Zeit sie selbst zu machen!
So spontan fällt mir da jetzt kein Ablehnungsgrund ein, aber was sagt den der "Eigentümer" (Gemeinde) der Obdachlosenunterkunft dazu? Gestattet er die Ausübung eines Gewerbes in seinen Räumlichkeiten? Gibt es sowas wie eine Hausordnung der Nutzungsbedingungen für die Obdachlosenunterkunft? Evtl. kann man auf dieser Schiene etwas erreichen.
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, da hat eine ältere Dame von einer Obdachlosenunterkunft aus ein "Bestattungsunternehmen" geführt. Also sie hat Angehörige des Verstorbenen begleitet und quasi die Bestattung und alles organisiert, aber hatte jetzt keine Leichen im Keller oder so
Damals hatte die Gemeinde das allerdings toleriert.
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