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Hallo Forengemeinde,

heute kommt´s von mir knüppeldick.

Eine von mir am gestrigen Tage aufgenommene und in eine Obdachlosenunterkunft unserer Behörde eingewiesene Person taucht heute bei mir auf und möchte unter der Anschrift der Obdachlosenunterkunft ein stehendes Gewerbe eröffnen (Hausmeisterdienste).

Zuvor war die Person in unserem Meldeamt und hat sich einen vorläufigen Personalausweis ausstellen lassen, um ggfls. bei unserem Jobcenter Hilfe zu beantragen.

Ist es möglich die Gewerbeanzeige entgegen zunehmen? Bin leicht verunsichert, da dies ja nur eine Anschrift für eine vorübergehende Unterbringung ist.

Grüße vom westfälischen Meer



Gepostet am 02.08.2018 um 13:34 von:
Benutzer: Pedda
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