wuselpark
Grünschnabel
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HOBBY - Meerschweinchenzucht Ich soll ein Gewerbe anmelden? |
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Hallo
Ich habe eine kleine Hobbyzucht und habe erst beim Veterinäramt gefragt ob ich eine Genehmigung benötige - Nein, mene Hobbyzucht ist zu klein ich müsse erst einen Schein nach Para, 11? des TSG haben wenn ich mehr als 100 Meeries pro Jahr züchte.
Dann informierte ich mich weiter und wande mich an das Gewerbeamt und schilderte denen meinen Fall. ... Hobbyzucht / erzielt keinen Gewinn (eher Verlust) / die Babys purzeln unregelmäßig sprich ich erziele keinen REGELMÄßIGEN Gewinn eigentlich ja gar keinen. Streu Futter und Tierarztkosten übersteigen bei weiterm die Einnahmen durch die Babys.
Allerdings sieht die Dame im Gewerbeamt das jetzt anders. Ich plane die Zucht (leider ist weder planbar wieviele Babys geboren werden noch wie viele überleben werden) als ist es ein regelmäßiger Gewinn.
Die Max Rechnung beläuft sich auf 1200 Euro pro Jahr. (Da ich definitiv unter den 100 Babys pro Jahr bleiben werde.) Ich hab gerade mal 6 ställe davon 3 Quarantäneboxen.
Ich würde die Gewerbeanmeldung gern umgehen um den Ratenschwanz der folgt nicht zu haben (extra Tonnen Müllgebühren ect)
Was hätte ICH denn von einer Gewerbeanmeldung außer mehr Arbeit und Verluste.
LG Wuselpark
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16.06.2018 17:40 |
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Solon
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Roesje
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Gutenmorgen,
die Einstufung als Gewerbe sehe ich hier tatsächlich als zweifelhaft an.
Die Kollegin mal auf den § 6 Abs. 1 S. 2 GewO hinweisen. Hier steht, dass die Viehzucht von der Gewerbeordnung (und damit von der Anzeigepflicht) ausgenommen ist.
Nach Kommentar Landmann/Rohmer (Ziffer 72 zu § 6 GewO) fällt unter Viehzucht auch die allgemeine Tierzucht.
Von daher würde ich eher zu dem Ergebnis kommen, dass die Zucht von Meerschweinchen kein anzeigepflichtiges Gewerbe darstellt, man max. eine Erlaubnis vom Veterinäramt benötigt und natürlich seine Tätigkeit dem Finanzamt meldet.
Fraglich könnte hier höchstens sein, ob auch Kleintierzucht unter "allg. Tierzucht" fällt, da der Kommentar nur von Tierzucht i.S. von Rindern, Schafen, Schweinen sowie Pferden spricht, die über das Tierzuchtgesetz geregelt wird.
Man könnte daher davon ausgehen, dass deswegen keine Anzeigepflicht besteht, da durch die spezialgesetzliche Regelung des Tierzuchtgesetzes eine Überwachung i.S.d. GewO nicht mehr nötig ist (da durch Tierzuchtgesetz die Veterinärämter als Spezialbehörde zur Überwachung verpflichtet sind). Nach diesem Gedankengang evtl. eine Kleintierzucht mangels spezialgesetzl. Regelung der Anzeigepflicht unterliegen könnte. Vielleicht ist die Kollegin deswegen der Meinung.
Ich würde empfehlen, das zuständige Gewerbeamt unter Hinweis auf § 6 GewO einfach um nochmalige Prüfung zu bitten.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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18.06.2018 08:01 |
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