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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Reisegewerbe (Titel III GewO) » Widerruf einer Reisegewerbekarte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Widerruf einer Reisegewerbekarte 3 Bewertungen - Durchschnitt: 9,333 Bewertungen - Durchschnitt: 9,333 Bewertungen - Durchschnitt: 9,333 Bewertungen - Durchschnitt: 9,33
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Gewerbemaus   Zeige Gewerbemaus auf Karte Gewerbemaus ist weiblich
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Widerruf einer Reisegewerbekarte

Hallo, Augen rollen

ich brauche Eure Hilfe.
Habe in meinem Bereich einen Reisegewerbetreibenden, welcher im Besitz einer durch unsere Behörde ausgestellten Reisegewerbekarte ist. Zugleich ist er Geschäftsführer einer Limited in einem anderen Behördenbereich.

Dieser Herr tritt als Geschäftsführer dieser Limited bei Verkaufsveranstaltungen im Wanderlager auf.
Bei Kontrollen legte er seine auf seine Namen ausgestellte Reisegewerbekarte vor.
Zwei Behörden zeigten bei uns an, dass er bei diesen Verkaufsveranstaltungen gegen den § 56 a (1) und (2) in betrügerischer Absicht verstoßen hat

Können wir auf Grund dieser Verstöße, ein Widerrufsverfahren wegen Unzuverlässigkeit einleiten?
Bzw. die Reisegewerbekarte ist befristet bis zum Juni diesen Jahres; können wir dann eine Verlängerung ablehnen?

Zweite Frage: Müsste der Herr X nicht zusätzlich im Besitz einer Reisegewerbekarte, ausgestellt auf die Limited sein?

Kopfkratz Viele Grüße
Eure Gewerbemaus

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von Gewerbemaus: 14.02.2007 12:06.

1 14.02.2007 12:04 Gewerbemaus ist offline E-Mail an Gewerbemaus senden Beiträge von Gewerbemaus suchen
Solon
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Menschel   Zeige Menschel auf Karte Menschel ist männlich
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Hallo aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

meiner Meinung nach können Sie Ihrem "Pappenheimer" die Verlängerung der RGK versagen, wenn sein Gewerbezentralregisterauszug und sein Führungszeugnis voll ist.
Im GZR sollten die Bußgelder der beiden anderen Behörden wegen Verstoßes gegen § 56a stehen; im FZ die Verurteilungen wegen Betrugs.
Steht da noch nichts drin, Akten anfordern.

Eine RGK, ausgestellt auf die Ltd., gibt es nicht. Inhaber einer Reisegwerbekarte kann nur eine natürliche Person sein. In der RGK Ihres "Pappenheimers" muss aber drinstehen, was er in seiner Eigenschaft als Vertreter der Ltd. feilbieten will.

Trotzdem Kopf hoch . . .
-Menschel- Kopfkratz

__________________
-Rettet die Erde, sie ist der einzige Planet, auf dem es Schokolade gibt!-
Eventuelle Schreibfehler sind Resultat einer persönlichen Rechtschreibreform.

2 14.02.2007 13:58 Menschel ist offline E-Mail an Menschel senden Homepage von Menschel Beiträge von Menschel suchen
Solon
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Gewerbemaus   Zeige Gewerbemaus auf Karte Gewerbemaus ist weiblich
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Danke Herr Menschel,

werde mir Führungsz. und Auszug a.d. GwzR anfordern.
Könnte ich ihm trotzdem die Reisegewerbekarte widerrufen, auch ohne Eintragungen?
Ich finde dieses Betrugsgebahren gegenüber der Allgemeinheit unverantwortlich.

Die Beweise der Ordnungswidrigkeiten liegen mir unterschrieben von zwei Ämtern vor.

Gruß von Frau Vietz
3 14.02.2007 16:14 Gewerbemaus ist offline E-Mail an Gewerbemaus senden Beiträge von Gewerbemaus suchen
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

@Gewerbemaus:

Selbstverständlich können Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden Erkenntnisse ein Widerrufsverfahren gegen den Betroffenen einleiten. Und da Sie in diesem Zusammenhang ja auch die Stellungnahmen anderer zu beteiligender Behörden (Finanzamt, IHK, Polizei etc.) anfordern, werden Ihnen sicherlich noch weitere Erkenntnisse in diesem Zusammenhang zugetragen werden.

Alles sammeln, zusammenstellen und Anhörung zum Widerruf schicken. Und immer an die Jahresfrist von Erkennen der Unzuverlässigkeitsmerkmale bis zur Widerrufsverfügung denken.

Und wenn er dann als Inhaber oder was auch immer einer Ltd. tätig wird und diese in die Machenschaften verstrickt ist, ein Verfahren gegen die Ltd. nach § 35 GewO einleiten.

Denn Betrügereien im Zusammenhang mit gewerblichen Tätigkeiten ist eindeutig ein Unzuverlässigkeitsmerkmal.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
4 14.02.2007 17:52 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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Danke Herr Kramer,

ich werde die Behörde in Berlin informieren, die Ltd. des Herrn X in Augenschein zu nehmen um diese Machenschaften zu unterbinden.
Hier denke ich, ist es dringend erforderlich ein Widerrufsverfahren gegen Herrn X einzuleiten.
Ist immer nicht so einfach, ich weiß jetzt schon, dass sich Herr X lautstark "freuen" wut wird.

Einen schönen Tag wünscht Ihnen und allen Forenmitgliedern smile

Frau Vietz
5 15.02.2007 09:12 Gewerbemaus ist offline E-Mail an Gewerbemaus senden Beiträge von Gewerbemaus suchen
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Folgender Hinweis aus einem anderen Thread ist bekannt?
Das englische Companies House, vergleichbar mit dem deutschen Handelsregister, veröffentlicht Listen, auf denen Unternehmen genannt werden, die aus dem Handelsregister gelöscht werden oder gelöscht werden sollen. Von der Löschung sind beispielsweise Firmen betroffen, die ihren Pflichten gegenüber den englischen Behörden nicht nachgekommen sind. Dies ist in England eine Straftat.

In Deutschland werden diese Listen alle 14 Tage bei Firmenwelten veröffentlicht, es handelt sich um einen kostenfreien Service.
(http://www.firmenwelten.de/Die_Schwarzen...ouse.153.0.html)

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
6 15.02.2007 16:11 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
Amber   Zeige Amber auf Karte
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Zitat:
Original von Kramer-Cloppenburg


........ Und immer an die Jahresfrist von Erkennen der Unzuverlässigkeitsmerkmale bis zur Widerrufsverfügung denken.
........




mal eine kurze dumme Frage:

Welche Jahresfrist ???.............Irgendwie steh ich da jetzt etwas auf dem Schlauch


Ansonsten noch viel Spaß beim Karneval

__________________
Gruß Amber und Danke für die Aufmerksamkeit
7 16.02.2007 10:08 Amber ist offline E-Mail an Amber senden Beiträge von Amber suchen
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Hallöschen Herr Schwarzarbeit,

vielen Dank für Ihren Hinweis; ist ja prima, dass es diese List gibt. Diese werde ich unbedingt bei meinen Recherchen nutzen.
Auf alle Fälle werde ich Herrn X die Reisegewerbekarte widerrufen.
Er hat heute bei mir vorgesprochen. Wie immer sind diese Herren total unschuldig.
Herr X gab vor, die Werbefirma hat falsche Einladungen (entgegen § 56 a GewO) herausgeschickt bzw. die frei schaffenden Angestellten der Limited (mit eigener Reisegewerbekarte) wären für diese Veranstaltungen verantwortlich.wut
Das Schlimme ist, die Unzuverlässigkeit des Herrn X als Geschäftsführer der Limited, im Widerrufsbescheid richtig zu begründen.

Wenn noch Jemand eine Idee dazu hat, wäre ich über eine Mitteilung sehr dankbar.

Tschüß aus Rüdersdorfsmile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Gewerbemaus: 07.03.2007 15:50.

8 07.03.2007 15:48 Gewerbemaus ist offline E-Mail an Gewerbemaus senden Beiträge von Gewerbemaus suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Hej aus Hamm,

Unzuverlässig ist, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass.....

Somit brauchen Sie keine Verurteilungen, die Ermittlungsakten reichen zur WERtung.

Diese sollten Sie dann mal anfordern.

Zur Begründung der OV verweise ich auf Ihre Phantasie (schreibt man das heute noch so?) und die ordnungsrechtliche Geschichtenstunde.

__________________
Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
9 07.03.2007 21:39 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
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