Forum-Gewerberecht

» Widerruf einer Reisegewerbekarte «

 Danke   Herr Menschel,

werde mir Führungsz. und Auszug a.d. GwzR anfordern.
Könnte ich ihm trotzdem die Reisegewerbekarte widerrufen, auch ohne Eintragungen?
Ich finde dieses Betrugsgebahren gegenüber der Allgemeinheit unverantwortlich.

Die Beweise der Ordnungswidrigkeiten liegen mir unterschrieben von zwei Ämtern vor.

Gruß von Frau Vietz



Gepostet am 14.02.2007 um 16:14 von:
Benutzer: Gewerbemaus
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