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Zum Ende der Seite springen Illegales Glücksspiel in einer Gaststätte
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Illegales Glücksspiel in einer Gaststätte

Ein fröhliches Mahlzeit aus Kierspe,

kaum kommt man aus dem Urlaub wieder, wird man gleich mit diversen unerfreulichen Themen belästigt:

Ein Gastwirt zeigt heute einen anderen Gastwirt an. Grund: In der gegnerischen Kneipe wird "illegales Glücksspiel" betrieben. Hintergrund sind natürlich Streitigkeiten untereinander. Der Anzeigeerstatter teilt mit, dass in der gegnerischen Kneipe seit mindestens 5 Jahren (!) jeden Sonntag abend Bingo-Spiele veranstaltet werden. Diese werden nicht angekündigt und beziehen sich auf die Gasträume. Jeder Gast kann also einen Bingozettel ausfüllen und zahlt für diesen Zettel 1 Euro. Das Geld wandert in einen Jackpot, der bis auf 250,00 EURO aufgestockt wird und dann ausgespielt wird. Es besteht kein Zwang zum Mitmachen und der Gastwirt behält keine Provision. Nach Mitteilung des Anzeigeerstatters hat er aber durch diese Bingoveranstaltungen, die jeden Sonntag stattfinden, an diesem Abend mehr Gäste, was den Umsatz erhöht.

Mittlerweile hat er auch Anzeige bei der Polizei erstattet (§ 284 StGB) und fordert nun mich auf, eine Gewerbeuntersagungsverfahren einzuleiten, weil es sich aus seiner Sicht um "unerlaubtes Glücksspiel" handelt.

Eine Gewerbeuntersagung zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich als verfrüht an. Und die Frage stellt sich: Ist das wirklich unerlaubtes Glücksspiel?

Was meinen Sie dazu?

Gruß

Axel Boshamer

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1 14.09.2005 12:23 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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RE: Illegales Glücksspiel in einer Gaststätte

So, zu diesem Thema ein kleiner aktueller Sachstand:

Nach Mitteilung der Kripo ist das Veranstalten von Bingo-Spielen in der Tat als Glücksspiel zu werten und deswegen auch genehmigungspflichtig. Dies ist nicht erfolgt, so dass aus Sicht der Polizei ein illegales Glücksspiel vorliegt und die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden ist. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits sieht es aber scheinbar nicht so streng und beabsichtigt wohl, die Angelegenheit fallen zu lassen, oder dies als OWiG zu werten.

Ich warte jetzt noch auf eine Entscheidung der StA und werde dann weiter berichten.

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2 28.09.2005 13:47 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Unabhängig von dem Strafverfahren würde ich das für Sie zuständige Ministerium, welches für die Genehmigung derartiger Lotterien und Glücksspiele zuständig ist, informieren.

Vielleicht will man von dort ja diese Veranstaltungen verbieten???

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
3 28.09.2005 14:10 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Hallo Kollege Kramer,

danke für den Tipp....aber ich denke, dass das Ministerium in Düsseldorf garnicht weiß, was ich eigentlich will. In NRW werden wir im Moment wegen der Sportwetten so zugepflastert und ich denke, wir haben es hier mit dem selben Dezernat, Referat etc. zu tun, die auch dafür zuständig sind und, naja, auch in einem Ministerium arbeiten nur Menschen großes Grinsen

Gruß aus Kierspe

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4 28.09.2005 14:16 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Jörg Wiesemeier   Zeige Jörg Wiesemeier auf Karte Jörg Wiesemeier ist männlich
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Sportwetten, was für Sportwetten? verwirrt

GRRRRRIIIIINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNSSSSSSSSSSSSSSSS!

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Alles immer schön sportlich sehen. Fahrrad

Jörg Wiesemeier
5 28.09.2005 14:19 Jörg Wiesemeier ist offline E-Mail an Jörg Wiesemeier senden Homepage von Jörg Wiesemeier Beiträge von Jörg Wiesemeier suchen
dieter.muenchrath   Zeige dieter.muenchrath auf Karte
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Tja da muß "Grünschnabel" ja auch sagen:

Was für Wetten/Sportwetten?

Wen interessiert das denn noch wirklich. Wir untersagen ja auch wenns bekannt wird aber der ganze Bereich wird doch ohnehin kurzfristig kippen und freigegeben werden.

Das hier unrsprünglich angeführte Bingospiel ist doch ein Sandkastengespiel.

Selbst die wirklich sozial- und gesellschaftsschädliche Hinterzimmerhardcorezockerei interessiert unsere Polizei und Justiz doch nicht wirklich und wird doch allenfalls als lästige Notwendigkeit verfolgt um sich nicht dem Vorwurf der vollkjommenen Untätigkeit ausgesetzt zu sehen.

Gruß vom Grünschnabel (Neueinsteiger im Forum)

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von dieter.muenchrath: 13.10.2005 16:31.

6 13.10.2005 16:29 dieter.muenchrath ist offline E-Mail an dieter.muenchrath senden Beiträge von dieter.muenchrath suchen
Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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Moin aus Kierspe,

so, es gibt Neuigkeiten in Sachen Bingo in der Gaststätte:

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen den Betreiber wegen illegalen Glückspieles wegen Geringfügigkeit eingestellt. Hintergrund der Einstellung war die Tatsache, dass für einen Bingo-Zettel nur 1 EURO Kosten entstehen und der Gastwirt keinen wirtschaftlichen Gewinn hat. Das Geld wird zudem zu 100 % in Sachpreise investiert. Bei einem "Pott" in Höhe von 250,00 EURO gibt es eine Sonderausspielung, wo die Preise im Gesamtwert von 250,00 EURO auch alle verspielt werden.

Die Gastwirtin ist jetzt natürlich erleichtert.

Und im Prinzip finde ich die Entscheidung, bezogen auf diesen Einzelfall, gut...

Viele Grüße

Boshamer

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7 11.11.2005 10:06 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
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