Illegales Glücksspiel in einer Gaststätte |
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.308
Nächster Level: 5.107.448
|
|
Illegales Glücksspiel in einer Gaststätte |
|
Ein fröhliches Mahlzeit aus Kierspe,
kaum kommt man aus dem Urlaub wieder, wird man gleich mit diversen unerfreulichen Themen belästigt:
Ein Gastwirt zeigt heute einen anderen Gastwirt an. Grund: In der gegnerischen Kneipe wird "illegales Glücksspiel" betrieben. Hintergrund sind natürlich Streitigkeiten untereinander. Der Anzeigeerstatter teilt mit, dass in der gegnerischen Kneipe seit mindestens 5 Jahren (!) jeden Sonntag abend Bingo-Spiele veranstaltet werden. Diese werden nicht angekündigt und beziehen sich auf die Gasträume. Jeder Gast kann also einen Bingozettel ausfüllen und zahlt für diesen Zettel 1 Euro. Das Geld wandert in einen Jackpot, der bis auf 250,00 EURO aufgestockt wird und dann ausgespielt wird. Es besteht kein Zwang zum Mitmachen und der Gastwirt behält keine Provision. Nach Mitteilung des Anzeigeerstatters hat er aber durch diese Bingoveranstaltungen, die jeden Sonntag stattfinden, an diesem Abend mehr Gäste, was den Umsatz erhöht.
Mittlerweile hat er auch Anzeige bei der Polizei erstattet (§ 284 StGB) und fordert nun mich auf, eine Gewerbeuntersagungsverfahren einzuleiten, weil es sich aus seiner Sicht um "unerlaubtes Glücksspiel" handelt.
Eine Gewerbeuntersagung zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich als verfrüht an. Und die Frage stellt sich: Ist das wirklich unerlaubtes Glücksspiel?
Was meinen Sie dazu?
Gruß
Axel Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
1
14.09.2005 12:23 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.308
Nächster Level: 5.107.448
Themenstarter
|
|
RE: Illegales Glücksspiel in einer Gaststätte |
|
So, zu diesem Thema ein kleiner aktueller Sachstand:
Nach Mitteilung der Kripo ist das Veranstalten von Bingo-Spielen in der Tat als Glücksspiel zu werten und deswegen auch genehmigungspflichtig. Dies ist nicht erfolgt, so dass aus Sicht der Polizei ein illegales Glücksspiel vorliegt und die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben worden ist. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits sieht es aber scheinbar nicht so streng und beabsichtigt wohl, die Angelegenheit fallen zu lassen, oder dies als OWiG zu werten.
Ich warte jetzt noch auf eine Entscheidung der StA und werde dann weiter berichten.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
2
28.09.2005 13:47 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Kramer-Cloppenburg
Moderator
Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.012.903
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Unabhängig von dem Strafverfahren würde ich das für Sie zuständige Ministerium, welches für die Genehmigung derartiger Lotterien und Glücksspiele zuständig ist, informieren.
Vielleicht will man von dort ja diese Veranstaltungen verbieten???
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
|
|
3
28.09.2005 14:10 |
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.308
Nächster Level: 5.107.448
Themenstarter
|
|
Hallo Kollege Kramer,
danke für den Tipp....aber ich denke, dass das Ministerium in Düsseldorf garnicht weiß, was ich eigentlich will. In NRW werden wir im Moment wegen der Sportwetten so zugepflastert und ich denke, wir haben es hier mit dem selben Dezernat, Referat etc. zu tun, die auch dafür zuständig sind und, naja, auch in einem Ministerium arbeiten nur Menschen
Gruß aus Kierspe
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
4
28.09.2005 14:16 |
|
|
Jörg Wiesemeier
Moderator
Dabei seit: 03.02.2005
Beiträge: 864
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.069.726
Nächster Level: 7.172.237
|
|
Sportwetten, was für Sportwetten?
GRRRRRIIIIINNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNNSSSSSSSSSSSSSSSS!
__________________ Alles immer schön sportlich sehen.
Jörg Wiesemeier
|
|
5
28.09.2005 14:19 |
|
|
Boshamer
Haudegen
Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Regierungspräsidium
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.549.308
Nächster Level: 5.107.448
Themenstarter
|
|
aus Kierspe,
so, es gibt Neuigkeiten in Sachen Bingo in der Gaststätte:
Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren gegen den Betreiber wegen illegalen Glückspieles wegen Geringfügigkeit eingestellt. Hintergrund der Einstellung war die Tatsache, dass für einen Bingo-Zettel nur 1 EURO Kosten entstehen und der Gastwirt keinen wirtschaftlichen Gewinn hat. Das Geld wird zudem zu 100 % in Sachpreise investiert. Bei einem "Pott" in Höhe von 250,00 EURO gibt es eine Sonderausspielung, wo die Preise im Gesamtwert von 250,00 EURO auch alle verspielt werden.
Die Gastwirtin ist jetzt natürlich erleichtert.
Und im Prinzip finde ich die Entscheidung, bezogen auf diesen Einzelfall, gut...
Viele Grüße
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
|
|
7
11.11.2005 10:06 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 246.554 | Views gestern: 387.051 | Views gesamt: 892.025.218
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|