unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Rechtskommission lehnt Internetsperren ab » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Rechtskommission lehnt Internetsperren ab
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.369.196
Nächster Level: 7.172.237

803.041 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Rechtskommission lehnt Internetsperren ab

Medienmitteilung des Sekretariats der Kommissionen für Rechtsfragen vom 13. Januar 2017

Im neuen Geldspielgesetz 15.069 sollen nach dem Willen der Rechtskommission des Nationalrats keine Internetsperren vorgesehen werden. Die Veranstalter von in der Schweiz nicht bewilligten Online-Geldspielen sollen aber von der Eidgenössischen Spielbankenkommission verwarnt und allenfalls auch strafrechtlich verfolgt werden.

Die Kommission lehnt die Sperrung von Internet-Seiten von in der Schweiz nicht zugelassenen Online-Geldspielen ab. Nach dem Willen der Kommission soll die Eidgenössische Spielbankenkommission gegenüber Veranstaltern solcher Geldspiele dennoch vorgehen. Weiter ist vorgesehen, dass die Marktentwicklung von nicht zugelassenen Online-Angeboten verfolgt und evaluiert wird. Sollte der Bundesrat fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes feststellen, dass weitergehende Massnahmen erforderlich sind, so wird er ermächtigt, geeignete technische Massnahmen zu beschliessen, die jedoch verhältnismässig sind und die Meinungs- und Informationsfreiheit respektieren. Diesem neuen Artikel, der anstelle der im Entwurf vorgesehenen Artikel 84 bis 90 tritt, hat die Kommission mit 13 zu 12 Stimmen zugestimmt. Die Minderheit der Kommission folgt demgegenüber dem Vorschlag des Bundesrates, dem bereits der Ständerat zugestimmt hat, und möchte, dass Angebote von nicht zugelassenen Geldspielen auch gesperrt werden können.

Die Kommission folgt dem Bundesrat und dem Ständerat vollumfänglich in der Frage der Ausgestaltung des Konzessionsmodells bei den Spielbanken. Wie bis anhin soll es zwei mögliche Arten von Konzessionen geben. Online-Geldspiele darf in der Schweiz also nur anbieten, wer auch die Voraussetzung für die Erteilung einer A- oder B-Konzession erfüllt (12 zu 12 Stimmen bei Stichentscheid des Präsidenten). Die Kommissionsminderheit begrüsst demgegenüber ein Modell, das separate Konzessionen für Online-Angebote erlaubt und so auch ausländischen Anbietern offen stehen würde.

Auch in der Frage der Ausgestaltung der Präventionsmassnahmen gegenüber Spielsucht folgt die Kommission dem Bundesrat und dem Ständerat. Die Einführung einer Abgabe zur Finanzierung solcher Massnahmen lehnte sie mit 17 zu 7 Stimmen ab und auch die Einführung einer eidgenössischen Kommission für Fragen zum exzessiven Geldspiel wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt. Wie bereits der Ständerat, folgt die Kommission auch in der Frage des Verbots der gewerblichen Organisation von Spielgemeinschaften zur Teilnahme an Grossspielen durch Dritte dem Vorschlag des Bundesrates (12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Bei der Frage der Besteuerung von Geldspielgewinnen folgt die Kommission ebenfalls dem Entwurf des Bundesrats, der vorsieht, zukünftig sämtliche Gewinne von den Steuern zu befreien. Damit folgt die Kommission nicht der Lösung des Ständerats, der die Gewinne aus Grossspielen (Lotterien und Sportwetten) ab einem Betrag von 1 Million Franken weiterhin besteuern wollte, die Steuerbefreiung für Gewinne aus Spielbankenspielen aber wie unter geltendem Recht beibehalten wollte (mit 14 zu 10 Stimmen). Eine Minderheit der Kommission hätte dieses Modell des Ständerats im Grundsatz begrüsst, wollte die Gewinne aus Online-Gewinnspielen allerdings auch besteuern. Eine andere Minderheit wiederum wollte zukünftig auch sämtliche Spielbankengewinne ab einem Freibetrag von 10‘000 Franken besteuern.

Abweichend zum Entwurf des Bundesrats und zum Entscheid des Ständerats beantragt die Kommission ihrem Rat noch folgende weitere ausgewählte Punkte: Die Lohnbezüge von Personen, die bei einem Anbieter von Grossspielen arbeiten, sollen auf das Salär eines Bundesrats begrenzt werden (13-8-2). Zudem beantragt die Kommission, dass zukünftig auch Spielbanken Geschicklichkeitsspiele durchführen und die Teilnahme an Sportwetten und Lotterien anbieten können (18-3-1).

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 18 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Quelle: Parlamentsdienste der Bundesversammlung, Bern
1 15.01.2017 20:33 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Rechtskommission lehnt Internetsperren ab


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     17.04.2024 17:03 von Puz_zle   Views: 1.443.764
Antworten: 31
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     15.04.2024 16:28 von BS   Views: 22.448
Antworten: 8
rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.03.2024 09:44 von Hinterwäldler     18.03.2024 08:05 von Civil Servant   Views: 12.662
Antworten: 15
Ablehnung Marktfestsetzung Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   14.01.2008 20:26 von runrig1502     13.03.2024 07:16 von A.Pohnke   Views: 50.285
Antworten: 15
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 21.010
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 105.171 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.496.784


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 65 | Gesamt: 0.178s | PHP: 99.44% | SQL: 0.56%