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Zum Ende der Seite springen Glücksspielgesetz für Baden-Württemberg
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Glücksspielgesetz für Baden-Württemberg

Die Stadt setzt das neue Glücksspielgesetz für Baden-Württemberg durch. Landesweit sollen zwei Drittel der Betriebe schließen. Rund 5000 Klagen der Betreiber sind zu erwarten. Fachleute halten die Regelungen für verfehlt.

Den Rechtsstreit kündigte eine Randbemerkung der Herrenberger Finanzbürgermeisterin an. „Die Vergnügungssteuer wird langfristig sinken“, sagte Gabrielle Getzeny. Dies, weil drei von vier Spielhallen in der Stadt schließen müssen. So will es das Landesglücksspielgesetz. 2012 hatte die Regierung die Neuregelung beschlossen. 2015 musste sie wegen Klagen aus der Branche nachgebessert werden. Mitte dieses Jahres wird sie greifen. Ihre wesentlichste Vorschrift ist, dass zwei Spielhallen künftig 500 Meter Abstand trennen müssen, Luftlinie, gemessen von Eingangstür zu Eingangstür.

Selbstredend gilt das Gesetz in ganz Baden-Württemberg. Aber „ich vermute, viele werden abwarten, was bei uns passiert“, sagt Dieter Bäuerle, der das Thema im Herrenberger Ordnungsamt bearbeitet. Vieles deutet darauf hin, dass seine Vermutung richtig ist. Gleich ob in Böblingen, Sindelfingen oder in Stuttgart: Noch tüfteln die Rathausbediensteten an der entscheidenden Frage. Welcher Spielhallenbetreiber muss schließen, welcher darf weiter geöffnet bleiben? Niedersachsen hat ebenfalls eine Abstandsregelung erlassen. Dort entscheidet schlicht das Losglück. Ob dies rechtmäßig ist, gilt aber als fraglich – wie das gesamte Glücksspielgesetz, jedenfalls in Fachkreisen.

Sämtliche Betreiber in Stuttgart-Mitte haben sich zu Härtefällen erklärt

Im Herrenberger Rathaus ist bereits entschieden, wer die Schließungsverfügung zugeschickt bekommt. Der nächste Schritt steht ebenfalls fest. „Alle vier Betreiber haben angekündigt, zu klagen“, sagt Bäuerle. Dass Betroffene sich juristisch wehren werden, gilt auch andernorts als gewiss. Die Hinweise darauf sind eindeutig. Das Gesetz sieht Härtefallregeln vor, etwa wenn ein Betreiber jüngst investiert hat. Das haben offenbar viele. Allein im Stuttgarter Stadtbezirk Mitte sind 55 Spielhallen von der Schließung bedroht. Deren Betreiber haben sich ausnahmslos zum Härtefall erklärt. Der nächste Schritt ist der offizielle Widerspruch. Über den entscheidet das Regierungspräsidium, erfahrungsgemäß bedächtig. Drei Monate Bearbeitungszeit gelten als Rekord, Jahre sind keine Seltenheit. Danach rollt auf die Städte eine Prozesslawine zu. Die Spielhallenbetreiber, sagt Bäuerle, „haben nicht nur Geld, sondern auch gute Anwälte“. Was nicht nur in Herrenberg gilt.

Gemäß Zahlen der Forschungsstelle Glücksspiel, die an der Universität Hohenheim angesiedelt ist, müssen landesweit zwei Drittel der Spielhallen schließen. Rund 5000 Betreiber werden vor Gericht ziehen, schätzt Tilmann Becker. Er leitet die Forschungsstelle und trauert schon allem Geld hinterher, das die Prozesse vertilgen werden. „Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ergebnis“, sagt er.

Glücksspiel-Forscher hält das Gesetz für unwirksam

Beckers oberstes Anliegen ist der Kampf gegen die Spielsucht. In dieser Hinsicht „bringt die Abstandsregelung in dieser Form nichts“, sagt er. Erst eine Entfernung von 30, 40 Kilometer könne Spieler vom Zocken abhalten. Die politische Hauptabsicht des Gesetzes ist aber, die Ballung von Spielhallen zu unterbinden. Faktisch, meint Becker, werde auch dies misslingen: „Es wird nur ein rechtlicher Graubereich entstehen, wie bei den Wettbüros.“ Deren Betrieb ist nach staatlicher Lesart illegal. Dennoch gelingt es dem Staat nicht, sie zu schließen. Gleiches erwartet Becker für die Spielhallen: „Nichts wird passieren.“

In der Praxis spricht manches dafür, dass der Forscher recht behält. Bäuerle sieht das zu Erwartende sportlich: „Wir betreten juristisches Neuland“, sagt der Herrenberger Ordnungshüter. „Das ist hoch spannend.“ Über tatsächliche Schließungen soll erst entschieden werden, wenn die Stadt erfolgreich durch zwei Gerichtsinstanzen streitet. Schließlich „ist das Risiko nicht unerheblich“, sagt Bäuerle. Neben Prozesskosten müssen die Kommunen womöglich Schadenersatz bezahlen.

In Stuttgart muss die ersten Spielhalle frühestens 2021 schließen

Weshalb das Thema in Stuttgart eher mit Bedacht als Spannung angegangen wird. Schließlich ist das Risiko dort ungleich höher. Statt vier sind 121 Spielhallen in Betrieb. Bis zur Schließung einer ersten „wird es eine Weile dauern“, sagt der städtische Jurist Albrecht Stadler. „Wir ordnen bis zum letztinstanzlichen Urteil keinen Vollzug an.“ Zunächst sollen vereinzelt Schließungen verfügt werden, dann „hoffen wir, dass sich eine Rechtsprechung herausbildet“, sagt Stadler. Vor 2021 werde keine Spielhalle geräumt.

Womöglich auch danach nicht. 2021 sollen die bundesweiten Glücksspiel-Gesetze geändert werden. Die Automatenbranche hofft danach auf ganz andere Regeln. „Vor dem Bundesverfassungsgericht hängen 13 Beschwerden an“, sagt Michael Mühleck vom Automatenverband Südwest. Der Verband will einstweilen versuchen, mit der Landesregierung einen Kompromiss auszuhandeln. Die Zahl der Spielhallen zu begrenzen oder sie in Gewerbegebiete zu verlegen, „wäre mit entsprechender Vorlaufzeit realisierbar“, sagt Mühleck, „aber bei Dimensionen wie in Stuttgart muss man von einer Abschaffung sprechen“.

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt...7802e918ed.html
1 15.01.2017 20:32 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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