Solon
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Civil Servant
Foren Gott
Dabei seit: 09.03.2007
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Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
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RE: Gewerbeabmeldung verpennt |
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Die gewerberechtlichen Bestimmungen gehen davon aus, dass die Abmeldung zu dem Zeitpunkt zu erstatten ist, zu dem der Gewerbetreibende entschieden hat keine Leistungen mehr für Dritte zu erbringen, sprich das Gewerbe willentlich aufgegeben hat.
Wenn Sie auch nach Dez. 2011 noch bereit gewesen wären als Selbständiger zu agieren, wäre die rückwirkende Abmeldung nicht korrekt.
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01.08.2016 08:31 |
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