Gewerbeabmeldung nach Brand |
Wiebke Kühn
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Gewerbeabmeldung nach Brand |
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aus Verden!
Folgender Sachverhalt: Im Oktober ist eine Schankwirtschaft mehr oder weniger komplett abgebrannt. Nun habe ich den Eigentümer aufgefordert, das Gewerbe abzumelden, weil meiner Meinung nach das Gewerbe "aufgegeben" wurde -> es kann im Moment zumindest definitiv nicht mehr ausgeübt werden.
Der Eigentümer hat nach meinem dritten Schreiben angegeben, dass der Betrieb wiederaufgebaut werden soll.
Ich tendiere jetzt dazu, ihm erstmal ein halbes Jahr Zeit zu geben, wenn bis dann nichts passiert ist...??? Oder steht eine Betriebsaufgabe nicht eindeutig fest? Eure Meinung?
Wiebke Kühn
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1
03.01.2007 12:20 |
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Solon
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbeabmeldung nach Brand |
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Frau Kollegin,
so einen ähnlichen Fall hatte ich auch mal. Damals war die Gaststätte abgebrannt, wurde aber wieder aufgebaut. Für meine Begriffe ist die Betriebsaufgabe noch nicht gegeben, weil ja auch die Anstrengungen zur Wiederherstellung des Betriebes eine diesem dienliche Betätigung ist.
Für mich ist jetzt nur nicht ganz klar, ob der Eigentümer auch der Betreiber der Gaststätte ist.
Wenn nicht identisch, kann ich mir nicht vorstellen, daß der Pächter lange Zeit warten kann.
Es müßte halt im Zweifel ein zeitlicher Horizont bis zur Wiederherstellung des Betriebes gegeben werden. Hilfreich ist hierfür vielleicht die Frist bis zum Erlöschen einer Erlaubnis von einem Jahr, die man mal als Anhaltspunkt nehmen könnte.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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2
03.01.2007 12:34 |
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Solon
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Wiebke Kühn
Mitglied
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Themenstarter
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Eigentümer und Betreiber sind identisch.
Denn werde ich ihm einen Hinweis auf § 8 GastG geben und mir den Fall für November auf Wiedervorlage legen.
schonmal!
Wiebke Kühn
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3
03.01.2007 12:38 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: Gewerbeabmeldung nach Brand |
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Uuuups, da hatte ich doch mal schnell auf Antwort erstellen gedrückt, ehe ich was eingegeben hatte, sorry !
Zitat: |
Original von Schwarzer
weil ja auch die Anstrengungen zur Wiederherstellung des Betriebes eine diesem dienliche Betätigung ist. |
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*grins* Kollege Schwarzer, wo haben Sie denn diese schöne Formulierung her ? Sind das nicht genau die Formulierungen, die dem öffentlichen Dienst immer so gerne als unverständlich oder geschwollen vorgeworfen werden ? (Nichts für ungut, ich verwende sowas genauso gerne, mich sticht nur gerade der Hafer !)
Was den Inhalt angeht, so sehe ich den Sachverhalt genauso. Ich würde ihm auch noch Zeit geben und die Angelegenheit auf Wiedervorlage legen.
Übrigens, allen Mitlesern und Mitstreitern ein frohes und erfolgreiches Neues Jahr 2007.
Fröhliche Grüße aus Euskirchen.
__________________
Et kütt, wie et kütt !
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Bresgen: 03.01.2007 13:36.
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4
03.01.2007 13:30 |
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Schwarzer
König
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RE: Gewerbeabmeldung nach Brand |
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Frau Bresgen und ein dreifach donnerndes "Prosit Neujahr"
Da haben Sie mich aber schön erwischt. Da Sie einen goldigen Humor haben, bin ich wohl eine Erklärung schuldig
.
Die mir eigene Ausdrucksweise, die beinahe wie Gelegenheitslyrik daherkommt, habe ich mir wie bei einem alten Käse angewöhnt: Lange Jahre der Reife gaben ihm seinen unverwechselbaren Geschmack.
Die geschwollene Ausdrucksweise ist das Zueinanderbringen von Körper und Geist. Nachdem mein körperlicher Äquator ziemlich geschwollen daherkommt, muß die Sprache dem folgen.
Somit befinden wir uns in einem Zustand ewiger Harmonie und Glückseligkeit, wie er eben nur im öffentlichen Dienst zu erreichen ist. Sowas wie Buddha im Büro
.
__________________ Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Schwarzer
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5
03.01.2007 13:49 |
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Bresgen
Haudegen
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RE: Gewerbeabmeldung nach Brand |
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Et kütt, wie et kütt !
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6
03.01.2007 13:52 |
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Boshamer
Haudegen
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RE: Gewerbeabmeldung nach Brand |
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Wenn er es denn schafft, das alles so wie vorher aufzubauen würde ich auch nicht abmelden. Ich würde ihn aber vielleicht mal gelegentlich fragen, wie so der Baufortschritt vonstatten geht.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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7
03.01.2007 16:37 |
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Roland Kissau
Kaiser
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Gewerbeabmeldung nach Brand |
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Hallo aus dem ziemlich verregneten Hückeswagen,
hierzu eine kürzlich stattgefundene Episode, wonach nicht immer nur das Ordnungsamt die Bösewichter sind.
Ein Imbißcontainer ist abgebrannt. Ein neuer, jedoch nicht baugleicher Containber kommt an die selbe Stelle. Da kein Ausschank alkoholischer Getränke - nix Konzession.
Weil der neue Container aber nicht baugleich dem alten ist, kommt der Baulontrolleur der Kreisverwaltung und legt den Imbiß still, weil keine Baugenehmigung vorliegt (die galt nämlich nur für den alten Container).
Der Betreiber muß nun über einen Architekten eine Baugenehmigung beantragen; das dauert mindestens drei Monate. Bis zur Erteilung der Baugenehmigung wurde ein Nutzungsverbot verhängt.
Ordnung muß zwar sein, aber das finde ich etwas überzogen!
Eine schöne restliche Arbeitswoche wünscht
Roland Kissau
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8
08.01.2007 13:16 |
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