Gästezimmer als Betriebsstätte |
Borussenfan
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Gästezimmer als Betriebsstätte |
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Wer kann mir in Sachen "Was ist eine Betriebsstätte" spontan weiterhelfen. Bei mir möchte jemand ein Gewerbe als Transportunternehmen (unter 3,5 t) anzeigen. Melderechtlich ist er in einem Gästezimmer angemeldet. Finde es jedoch schwierig, in einem Gästezimmer einen Betriebssitz zu gründen, habe aber dazu noch keine rechtliche Grundlage entdeckt, die hierzu ja oder nein sagt.
Für kurzfristige Hinweise wäre ich sehr dankbar.
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1
15.12.2015 17:16 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
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RE: Gästezimmer als Betriebsstätte |
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Hallo,
nach § 4 Abs. 3 GewO ist besteht eine Niederlassung, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird. Dies kann meiner Auffassung nach auch ein Gästezimmer sein. Ich würde denjenigen aber schon mal fragen, wie sich der Arbeitsalltag in dem Gästezimmer gestaltet soll.
Bin zwar kein Baurechtler, vermute aber, dass die Umnutzung eines Gästezimmers zu einer gewerblichen Niederlassung, nicht so ohne weiteres zulässig ist. Diesbezüglich würde ich mal Kontakt zur zuständigen Baurechtsbehörde aufnehmen.
Drittens ist es zwar nicht unsere Angelegenheit Privatrechtliches zu klären, aber den Gewerbetreibenden könnte man zumindest darauf hinweisen, dass er den Eigentümer des Gästezimmers mal fragen sollte, ob er darin überhaupt eine gewerbliche Niederlassung einrichten darf.
Gruß
HBinder
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2
16.12.2015 07:56 |
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