Forum-Gewerberecht

» Gästezimmer als Betriebsstätte «

Hallo,

nach § 4 Abs. 3 GewO ist besteht eine Niederlassung, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird. Dies kann meiner Auffassung nach auch ein Gästezimmer sein. Ich würde denjenigen aber schon mal fragen, wie sich der Arbeitsalltag in dem Gästezimmer gestaltet soll.

Bin zwar kein Baurechtler, vermute aber, dass die Umnutzung eines Gästezimmers zu einer gewerblichen Niederlassung, nicht so ohne weiteres zulässig ist. Diesbezüglich würde ich mal Kontakt zur zuständigen Baurechtsbehörde aufnehmen.

Drittens ist es zwar nicht unsere Angelegenheit Privatrechtliches zu klären, aber den Gewerbetreibenden könnte man zumindest darauf hinweisen, dass er den Eigentümer des Gästezimmers mal fragen sollte, ob er darin überhaupt eine gewerbliche Niederlassung einrichten darf.

Gruß
HBinder



Gepostet am 16.12.2015 um 07:56 von:
Benutzer: HBinder
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