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Geschrieben von Borussenfan am 15.12.2015 um 17:16:

  Gästezimmer als Betriebsstätte

Moin

Wer kann mir in Sachen "Was ist eine Betriebsstätte" spontan weiterhelfen. Bei mir möchte jemand ein Gewerbe als Transportunternehmen (unter 3,5 t) anzeigen. Melderechtlich ist er in einem Gästezimmer angemeldet. Finde es jedoch schwierig, in einem Gästezimmer einen Betriebssitz zu gründen, habe aber dazu noch keine rechtliche Grundlage entdeckt, die hierzu ja oder nein sagt.

Für kurzfristige Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Danke



Geschrieben von HBinder am 16.12.2015 um 07:56:

  RE: Gästezimmer als Betriebsstätte

Hallo,

nach § 4 Abs. 3 GewO ist besteht eine Niederlassung, wenn eine selbständige gewerbsmäßige Tätigkeit auf unbestimmte Zeit und mittels einer festen Einrichtung von dieser aus tatsächlich ausgeübt wird. Dies kann meiner Auffassung nach auch ein Gästezimmer sein. Ich würde denjenigen aber schon mal fragen, wie sich der Arbeitsalltag in dem Gästezimmer gestaltet soll.

Bin zwar kein Baurechtler, vermute aber, dass die Umnutzung eines Gästezimmers zu einer gewerblichen Niederlassung, nicht so ohne weiteres zulässig ist. Diesbezüglich würde ich mal Kontakt zur zuständigen Baurechtsbehörde aufnehmen.

Drittens ist es zwar nicht unsere Angelegenheit Privatrechtliches zu klären, aber den Gewerbetreibenden könnte man zumindest darauf hinweisen, dass er den Eigentümer des Gästezimmers mal fragen sollte, ob er darin überhaupt eine gewerbliche Niederlassung einrichten darf.

Gruß
HBinder


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