Bestandsspielhallen in Rheinland–Pfalz: Antrag muss zur Gewerbebehörde
In Rheinland-Pfalz – als derzeit einzigem Bundesland – wird Spielhallenbetreibern bei Mehrfachspielhallen mit nicht mehr als vier Konzessionen der Fortbestand der Hallen auch über 2017 hinaus gewährt. Doch dafür müssen Unternehmer bis zum 31.12.2015 einen Antrag stellen.
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