Marktfestsetzung Kleinstmarkt mit ausl. Händlern |
papasskg
Jungspund
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Marktfestsetzung Kleinstmarkt mit ausl. Händlern |
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Hallo zusammen,
ich habe hier einen (Spezial-) Markt mit 9 Teilnehmern, nur unter der Woche (also ohne Sonntag).
Da der Markt dann unter der magischen Zahl 12 Teilnehmer fällt, setze ich den nach derzeitigen Überlegungen nicht nach § 69 GewO fest.
Meine Frage hierzu aber:
Ist es hierfür dann erforderlich, dass alle Teilnehmer Inhaber eine Reisegewerbekarte (RGK) sind? Also wenn keine RGK, dann doch Festsetzung?
Finde da nichts zu...
Wie sieht das bei Händlern aus dem europäischen Ausland aus, die ja sowas wie eine RGK teilweise nicht kennen?
Dankeschön!
__________________ papasskg
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1
25.05.2015 13:22 |
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Solon
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Runge
Kaiser
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Guten Morgen aus Bad Fallingbostel,
wenn es kein Markt im Sinne der Gewerbeordnung ist, kann da auch nichts festgesetzt werden.
Den Schluss, dass wohl doch festgesetzt werden müsste, wenn die gewerblichen Händler keine Reisegewerbekarte haben, würde ich eher andersherum ziehen.
Wenn nicht festgesetzt ist, benötigen die gewerblichen Händler eine Reisegewerbeharte, es sei denn, es handelt sich um reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten (§ 55a GewO).
Händlerinnen und Händler aus dem europäischen Ausland benötigen die Karte ggf. ebenfalls, es sei denn, sie können sich auf § 4 GewO berufen (Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat und vorübergehende Tätigkeit hier).
Regina Runge
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2
26.05.2015 07:48 |
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Solon
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papasskg
Jungspund
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Dankeschön!!!
__________________ papasskg
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26.05.2015 13:28 |
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René Land
Administrator
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..noch eine Anmerkung...
Bitte insbesondere auch an § 55a Abs. 2 GewO denken, wenn der Markt nicht festsetzungsfähig ist und die Gewerbetreibenden nicht über eine RGK verfügen, diese aber notwendig wäre.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
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4
26.05.2015 13:45 |
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