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Hallo zusammen,

ich habe hier einen (Spezial-) Markt mit 9 Teilnehmern, nur unter der Woche (also ohne Sonntag).

Da der Markt dann unter der magischen Zahl 12 Teilnehmer fällt, setze ich den nach derzeitigen Überlegungen nicht nach § 69 GewO fest.

Meine Frage hierzu aber:
Ist es hierfür dann erforderlich, dass alle Teilnehmer Inhaber eine Reisegewerbekarte (RGK) sind? Also wenn keine RGK, dann doch Festsetzung?
Finde da nichts zu...

Wie sieht das bei Händlern aus dem europäischen Ausland aus, die ja sowas wie eine RGK teilweise nicht kennen?

Dankeschön!  Danke  



Gepostet am 25.05.2015 um 13:22 von:
Benutzer: papasskg
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