Schlüsseldienst - unselbstständige Zweigstelle |
Kenning
Jungspund
Dabei seit: 11.08.2005
Beiträge: 11
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 75.182
Nächster Level: 79.247
|
|
Schlüsseldienst - unselbstständige Zweigstelle |
|
Hallo und
!
Ich bekomme eine Gewerbeanmeldung mit der Tätigkeit " ...Durchführung von Notöffnungen...". Das Ganze soll als unselbstständige Zweigstelle laufen. Die Anmeldebestätigung der Hauptniederlassung liegt der Gewerbeanzeige bei. Die Tätigkeit müsste unter den § 38 Abs. 1 Nr. 5 laufen, oder?? Ist dann auch für die Zweigstelle ein FZ und GZR notwendig?
Besten Dank
im Voraus und schönes Wochenende
!!
Kenning
|
|
1
01.12.2006 09:37 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Wiebke Kühn
Mitglied
Dabei seit: 23.03.2006
Beiträge: 48
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 317.306
Nächster Level: 369.628
|
|
aus Verden!
Ich denke schon, dass beides erforderlich ist, da der § 38 nicht zwischen Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle differenziert.
Kann zumindest auf keinen Fall schaden, wir hatten z.B. schon den Fall, dass hier eine unselbständige Zweigstelle angemeldet wurde und das FZ zwei Einträge enthielt, von denen das Gewerbeamt der Hauptniederlassung noch nichts wusste...
Wiebke Kühn
|
|
2
04.12.2006 08:29 |
|
|
Solon
|
|
|
|
OJ Neuss
Haudegen
Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.444.596
Nächster Level: 5.107.448
|
|
Hallo aus Neuss,
zu dem Thema gäbe es noch einiges zu sagen.
Dies habe ich jedoch lieber in den nichtöffentlichen Teil gesetzt.
Zum entsprechenden Thread H I E R klicken.
Für alle jedoch zum Thema geeignet sind die Ausführungen der IHK Frankfurt.
Diese Infos gibt's H I E R.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
|
|
3
04.12.2006 18:41 |
|
|
portawestfalica
Mitglied
Dabei seit: 20.01.2006
Beiträge: 49
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 326.969
Nächster Level: 369.628
|
|
RE: Schlüsseldienst - unselbstständige Zweigstelle |
|
Hallo aus Porta Westfalica,
also ich nehme in solchen Fällen Kontakt mit der Gewerbemeldestelle der Hauptniederlassung auf und frage dort nach ob aktuelles FZ und GZR vorliegen. Wenn die nicht älter als sechs Monate und sauber sind verzichte ich auf eine Neubeantragung. Ich hatte aber auch schon den Fall, dass die andere Behörde noch gar nichts angefordert hatte (aus Unkenntnis?). Da werden die Unterlagen natürlich geordert.
Da die Gewerbetreibenden gerade bei diesen "speziellen" Unternehmen i.d.R. eh nicht selbst beantragen, schlage ich die Anforderung v.A.w. vor um zu einem schnellen Ergebnis zu kommen.
Viele Grüße
Matthias Rinne
|
|
4
05.12.2006 15:52 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 101.910 | Views gestern: 362.644 | Views gesamt: 891.493.523
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|