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Galgenfrist für Bad Kötzing

Das Schicksal des Casinos in Bad Kötzting bleibt ungewiss. Die Spielbank ist bayernweites Schlusslicht beim Ertrag.

Bis 2017 läuft die Galgenfrist für die Bad Kötztinger Spielbank. Vorerst. Das hat der Haushaltsausschuss im Bayerischen Landtag beschlossen. Der beriet am Mittwoch über insgesamt 26 Fälle, in denen der Oberste Rechnungshof die Staatsregierung zum Handeln oder zum Bericht aufgefordert hat – darunter auch die Zukunft der staatlichen Spielbanken: Angesichts der Konkurrenz aus dem Internet und den Nachbarländern, aber auch der Spielhallen und Gaststätten mit Glücksspielautomaten sind diese in der Mehrheit seit Jahren kaum noch rentabel. Im Jahr 2008 mussten die neun Häuser zusammen erstmals einen Verlust ausweisen. Die Spielbanken verkürzten die Öffnungszeiten und reduzierten Personal, trotzdem musste die Regierung eingreifen: Mehrere Millionen Euro stellte sie seither für Verlustausgleich und Umstrukturierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Inzwischen haben sich die Bruttospielerträge seit 2011 mit 60 bis 65 Millionen Euro „auf etwa der Hälfte der Erträge früherer Jahre stabilisiert“, schreibt der Rechnungshof. Schlusslicht dabei ist die Spielbank in Bad Kötzting mit knapp 1,5 Millionen Euro Bruttospielertrag. Diese und die Spielbank in Bad Steben sollten nach Ansicht des Rechnungshofes geschlossen werden.

Eine politische Mehrheit findet sich dafür allerdings nicht. Schließlich dienen die Spielbanken laut Glücksspielstaatsvertrag auch der Kanalisierung des Glücksspiels: Nur hier ist das sogenannte „Große Spiel“ am Roulettetisch erlaubt, die Mitarbeiter sind angehalten, die Kunden vom exzessiven Spielen abzuhalten und können im Zweifelsfall Sperren verhängen.

„Es macht Sinn, dass das gefährliche Spiel in staatlicher Hand monopolisiert ist“, sagt Konrad Landgraf, der Geschäftsführer der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern. Aber: „Spielerschutz und wirtschaftliche Interessen beißen sich“, schließlich bringen pathologische Spieler viel Geld. Seine Befürchtung: Werden die Spielbanken unter Druck gesetzt, wirtschaftlicher arbeiten zu müssen, könnten weniger Sperren ausgesprochen werden, die Spieler weniger geschützt werden.

Dennoch: „Die Bekämpfung der Spielsucht kann nicht so weit gehen, defizitäre Spielbanken auf Staatskosten zu betreiben“ heißt es aus dem Rechnungshof. Das vertretbare Einsparpotential sei ausgeschöpft: „Sollte sich im Jahr 2015 die Ertragssituation nicht wesentlich verbessern, sollte der Landtag erneut über die Schließung in Bad Kötzting und Bad Steben befinden“. Im Jahr 2017 sollen die Spielhallen dann wieder auf der Tagesordnung des Landtages stehen.

http://www.mittelbayerische.de/region/ch...-spielbank.html
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