ich habe nun auch mal eine Frage.
Und zwar bin ich gerade am Kontrollieren der Prüfberichte von 2013 und habe doch tatsächlich den ein oder anderen Mängel festgestellt.
Nun stehe ich jedoch vor der Frage wie ich damit umgehen soll....
Reicht erstmal eine bloße Verwarnung ohne Verwarngeld aus und ich warte auf das nächste Jahr ob sich da etwas gebessert hat oder soll ich gar ein Verwarn-/ Bußgeldverfahren einleiten.
Wie handhabt ihr das?
LG aus Beelitz
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gewerbe-beelitz: 13.01.2015 13:57.
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