C.Stapler
Doppel-As
Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 124
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 811.826
Nächster Level: 824.290
|
|
Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB |
|
Hallo Kollegen,
als Landkreis sind wir ja zuständig für die Verfolgung und Ahndung von OWi´s nach § 103 HGB.
Jetzt hat sich für mich die Frage gestellt, wer denn die zuführenden Tagebücher prüft und evtl. OWi-Verdachte an uns weiterleitet.
Wer weiß das und hat das vielleicht auch schon mal gemacht? Bei uns ist bisher noch nichts eingegangen.
Für reichlich Antworten wäre ich Euch dankbar.
Grüße aus dem Vogelsberg
|
|
1
10.12.2014 15:26 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
C.Stapler
Doppel-As
Dabei seit: 01.06.2006
Beiträge: 124
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 811.826
Nächster Level: 824.290
Themenstarter
|
|
RE: Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB |
|
Schönen guten Tag,
ich dachte, ich würde hier mal eine Antwort erhalten, aber scheinbar weiß dann doch niemand so richtig, wer zuständig ist oder sehe ich das falsch?
Es geht hier nicht um irgendwelche "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen". Es interessiert mich und ich bin leider noch nicht fündig geworden.
Grüße aus dem Vogelsberg
|
|
16
14.01.2015 12:34 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 180.082 | Views gestern: 356.818 | Views gesamt: 893.835.165
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|
|