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Geschrieben von C.Stapler am 10.12.2014 um 15:26:

  Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB

Hallo Kollegen,

als Landkreis sind wir ja zuständig für die Verfolgung und Ahndung von OWi´s nach § 103 HGB.

Jetzt hat sich für mich die Frage gestellt, wer denn die zuführenden Tagebücher prüft und evtl. OWi-Verdachte an uns weiterleitet. Kopfkratz

Wer weiß das und hat das vielleicht auch schon mal gemacht? Bei uns ist bisher noch nichts eingegangen. Weißnicht

Für reichlich Antworten wäre ich Euch dankbar.

Grüße aus dem Vogelsberg



Geschrieben von C.Stapler am 14.01.2015 um 12:34:

  RE: Zuständigkeit für die Prüfung der Tagebücher eines Handelsmaklers nach §100 HGB

Schönen guten Tag,

ich dachte, ich würde hier mal eine Antwort erhalten, aber scheinbar weiß dann doch niemand so richtig, wer zuständig ist oder sehe ich das falsch?

Es geht hier nicht um irgendwelche "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen". Es interessiert mich und ich bin leider noch nicht fündig geworden.


Grüße aus dem Vogelsberg


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