aus Frankenthal (Pfalz)
ich habe mal wieder einer Frage....
und zwar wird bei uns von 6 Frauen von einem Nebenzimmer eines Kioskes ausgehend eine sogenannte "Humane Tafel" betrieben. Die Damen sammeln Lebensmittel in Geschäften ein und geben diese gegen eine freiwillige Spende an Bedürftige ab. Die Spende verwenden sie ausschließlich für die anfallenden Unkosten (Benzinkosten, Instandhaltung der Fahrzeuge etc.). Wie wird dies bei Ihnen unter gewerberechtlichen bzw. sammlungsrechtlichen Gesichtspunkten gehandhabt?
Grundsätzlich jedoch leisten die Tafeln in Deutschland wichtige caritative Arbeit. Aus diesem Grund wird die Neusser Tafel bei uns im Rahmen von Sonderaktionen (z.B. Glühweinverkauf) mit kostenlosen Gestattungen versorgt und ansonsten gänzlich unbehelligt gelassen.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
Gewerberechtlich brauchen wir die "Tafeln" nicht zu berücksichtigen, da sie in der Regel ohne jegliche Gewinnerzielungsabsicht arbeiten und somit kein Gewerbe im Sinne der GewO darstellen.
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