Tafel und An-& Verkauf |
Jens Heinze
Jungspund
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Hallo und
aus dem wunderschönen Brandenburg
ich bin neu hier und auch im Gewerbeamt. Ich habe mal eine Frage, bei uns möchte ein Verein eine Ausgabestelle für Lebensmittel (Tafel) eröffnen. Damit sie die Miete für die Räume erwirtschaften können, wollen sie eine Art An- und Verkauf mit anbieten. Hier konkret wollen sie Regale Wochenweise vermieten.
Nun die Frage:
Muss das als An- & Verkauf gewerblich angezeigt werden? Es ist ja eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben und auch auf Dauer ausgelegt. Die "Tafel" würde ich hiervon unberührt lassen.
Vielen Dank im voraus
__________________ Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
(zu deutsch: Gebraucht nicht so viele Fremdwörter!)
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1
17.12.2013 16:36 |
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Solon
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Taron-Arnsberg
Tripel-As
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Mmmh, da muss ich nochmal nachfragen:
Habe ich das richtig verstanden? Der Verein stellt Dritten Regalflächen für deren Verkauf zur Verfügung?
Wenn der Verein lediglich "Verkaufsflächen" zur Verfügung stellt und Dritte ihren Waren verkaufen
= Kein Gewerbe durch Verein (nur Vermietung), aber evtl. Gewerbe durch Dritte
Wenn der Verein Waren Dritter in deren Namen und Rechnung ohne weitere Vorteile (z.B. ohne Verkaufsprovision/Vermittlungsprovision) verkauft
= kein Gewerbe durch Verein, aber evtl. Gewerbe durch Dritte
Wenn der Verein selber verkauft oder von den Eigentümern Verkaufsprovisionen erhält
= Gewerbe (da Gewinnerzielungsabsicht, unabhängig davon, ob die Mittel gemeinnützig verwendet werden oder nicht).
Aber selbst wenn die o.g. Voraussetzungen zum Gewerbe vorliegen sollten: Es würde sich ggfs. in Anbetracht aller Umstände die Frage stellen, ob hier nicht ein sog. „Bagatellfall“ vorliegen würde. Ich würde dann z.B. schauen, wie groß die Verkaufsfläche ist, Personaleinsatz, was wie viel und in welchem Umfang verkauft wird. Und so wird man häufig zum Ergebnis kommen, dass man auf eine Gewerbeanzeige verzichten kann….
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2
03.01.2014 10:53 |
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