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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Meldescheine für Beherbergungen

Hallo Kollegen und Kolleginnen aus NRW.

Gibt es bei uns eigentlich noch die Meldescheine für Beherbergungen. Ein Gastwirt fragte danach, da er diese beim Finanzamt vorlegen soll. In meiner Gaststättenrechtssammlung finde ich für NRW nichts. Gibt es überhaupt noch diese Pflicht ggf. über das Melderecht? Mein EMA-Leiter wusste es auch nicht (ist aber erst kurz auf der Stelle).
1 12.08.2005 11:51 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Solon
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Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
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RE: Meldescheine für Beherbergungen

Schöne Grüße aus dem verregneten Kierspe,

ich habe wegen der Sache einmal bei unserem Bürgerbüro nachgefragt. Die Kollegin, die jetzt über 3 Jahre da ist teilt mit, dass sie diese Dinger nicht kennen würde und nie gesehen hätte.

Ich denke, dass ist in der Liberaliserung des Melderechtsrahmengesetzes und des Meldegesetzes NRW mit abgeschafft worden. Diese Änderungen sind gut 2-3 Jahre alt.

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
2 15.08.2005 11:37 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
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Roland Kissau   Zeige Roland Kissau auf Karte Roland Kissau ist männlich
Kaiser


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RE: Meldescheine für Beherbergungen

Hallo aus Hückeswagen,

die "Meldescheine für Beherbungsstätten" sind immer noch verpflichtend; Rechtsgrundlage ist § 27 Meldegesetz NRW. Es gibt sogar ein amtliches Muster (welche Überraschung!); das Muster ist in Anlage 9 zur Durchführungs-VO MG zu finden. Die Vordrucke hält der Hotel- und Gaststättenverband für seine Mitglieder bereit.
Auch nach dem aktuellen Melderechtsrahmengesetz besteht noch die Verpflichtung zum Ausfüllen dieser besonderen Meldevordrucke (§ 16 MRRG).

Schönen Tag noch,
Roland Kissau
3 15.08.2005 13:48 Roland Kissau ist offline E-Mail an Roland Kissau senden Homepage von Roland Kissau Beiträge von Roland Kissau suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Danke für die Mithilfe. Jetzt kann ich den Gastwirt und den Meldeamtsleiter informieren.
4 15.08.2005 15:30 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
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RE: Meldescheine für Beherbergungen

Hallo, und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Auch wenn ich ein wenig spät mit meinen "Krümeln" zu diesem Thema bin, kann ich sagen, dass dieses in Niedersachsen ähnlich ist.

Nach § 18 Abs. 2 des Niedersächsischen Meldegesetzes (NMG) haben die beherbergten Personen am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein auszufüllen, der auch längerfristig aufzubewahren ist.

Die Einzelheiten hierzu sind im NMG teilweise ausführlich und detailliert niedergelegt.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 17.08.2005 17:06.

5 17.08.2005 17:06 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
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