Meldescheine für Beherbergungen |
C. Schröder
König
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Meldescheine für Beherbergungen |
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Hallo Kollegen und Kolleginnen aus NRW.
Gibt es bei uns eigentlich noch die Meldescheine für Beherbergungen. Ein Gastwirt fragte danach, da er diese beim Finanzamt vorlegen soll. In meiner Gaststättenrechtssammlung finde ich für NRW nichts. Gibt es überhaupt noch diese Pflicht ggf. über das Melderecht? Mein EMA-Leiter wusste es auch nicht (ist aber erst kurz auf der Stelle).
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1
12.08.2005 11:51 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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RE: Meldescheine für Beherbergungen |
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Schöne Grüße aus dem verregneten Kierspe,
ich habe wegen der Sache einmal bei unserem Bürgerbüro nachgefragt. Die Kollegin, die jetzt über 3 Jahre da ist teilt mit, dass sie diese Dinger nicht kennen würde und nie gesehen hätte.
Ich denke, dass ist in der Liberaliserung des Melderechtsrahmengesetzes und des Meldegesetzes NRW mit abgeschafft worden. Diese Änderungen sind gut 2-3 Jahre alt.
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
15.08.2005 11:37 |
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Solon
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Roland Kissau
Kaiser
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RE: Meldescheine für Beherbergungen |
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Hallo aus Hückeswagen,
die "Meldescheine für Beherbungsstätten" sind immer noch verpflichtend; Rechtsgrundlage ist § 27 Meldegesetz NRW. Es gibt sogar ein amtliches Muster (welche Überraschung!); das Muster ist in Anlage 9 zur Durchführungs-VO MG zu finden. Die Vordrucke hält der Hotel- und Gaststättenverband für seine Mitglieder bereit.
Auch nach dem aktuellen Melderechtsrahmengesetz besteht noch die Verpflichtung zum Ausfüllen dieser besonderen Meldevordrucke (§ 16 MRRG).
Schönen Tag noch,
Roland Kissau
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3
15.08.2005 13:48 |
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C. Schröder
König
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Themenstarter
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Danke für die Mithilfe. Jetzt kann ich den Gastwirt und den Meldeamtsleiter informieren.
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4
15.08.2005 15:30 |
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