206 |
gmg
Foren Gott
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Genau 206 mal ist die Software der zugelassenen Geldspielgeräte bereits in diesem Jahr geändert worden.
Davon erhielten 118 Geldspielgeräte eine verfristete Software.
Stand: HEUTE, 15. 06. 2014.
Und wieviel Tage hatte bis heute das Jahr 2014???
Scheint kein gutes Jahr zu werden!
Wenn mal vor allen Dingen noch berücksichtigt, dass die Bally-Wulff Geldspielgeräte (die mit der Softwaremöglichkeit) alle eine neue Software ausserhalb der zugelassenen Bauartsoftware erhalten haben....
Oh weh!!!
__________________ gmg
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1
15.06.2014 20:07 |
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Solon
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rosebud
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Zitat: |
Original von gmg
Genau 206 mal ist die Software der zugelassenen Geldspielgeräte bereits in diesem Jahr geändert worden.
Davon erhielten 118 Geldspielgeräte eine verfristete Software.
Stand: HEUTE, 15. 06. 2014.
Und wieviel Tage hatte bis heute das Jahr 2014???
Scheint kein gutes Jahr zu werden!
Wenn mal vor allen Dingen noch berücksichtigt, dass die Bally-Wulff Geldspielgeräte (die mit der Softwaremöglichkeit) alle eine neue Software ausserhalb der zugelassenen Bauartsoftware erhalten haben....
Oh weh!!! |
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hi,
was ist eigentlich eine "verfristete" Software ?
In der SpVO ist dieser Begriff nirgends zu finden !
Gruesse
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2
15.06.2014 20:32 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Themenstarter
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..... und bei Bally-Wulff waren 71 Bauarten betroffen, die noch dazu kämen....
2014-04-26 Bally-Wulff Spiel BINGO Manipulation
Damit dürften in diesem Jahr bereits fast alle GSG in der Aufstellung neue Software erhalten habe......
Grüße
__________________ gmg
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3
16.06.2014 00:18 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
das nennt sich Teilrücknahme.
Es war einmal ein Verfristungsspiel und plötzlich merkte der König, dass auch der kleinste Untertan feststellte,
dass es dazu gar keine Spielregeln gab.....
..... dann wurde der §33 e GewO geändert.
http://dejure.org/gesetze/GewO/33e.html
(2) Die Zulassung ist ganz oder teilweise, die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ganz zurückzunehmen oder zu widerrufen, wenn Tatsachen bekannt werden, die ihre Versagung rechtfertigen würden, .........
VG
Meike
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4
16.06.2014 05:03 |
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rosebud
Routinier
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hi,
wie kann man eine Zulassung "teilweise" zurücknehmen ?
Wie soll das gehen ? Entweder hat man eine Zulassung oder nicht.
gruesse
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5
16.06.2014 08:44 |
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dieter116
König
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6
16.06.2014 12:52 |
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rosebud
Routinier
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hi,
" Achtung : Alle vorhergehenden Programmversionen verlieren am 30.6.2014 ihre GÜLTIGKEIT ".
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Gültigkeit" ?
Dieser Begriff taucht in der SpVO nicht auf.
Fragen über Fragen.
Wer klärt mich auf ?
Kann es vielleicht sein, dass die ab 30.6.2014 ausgelieferten Nachbaugeräte diesen neuen Programmstand haben müssen ?
grüsse
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7
16.06.2014 15:01 |
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Thorst
Jungspund
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Beiträge: 21
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Zitat: |
Original von rosebud
hi,
" Achtung : Alle vorhergehenden Programmversionen verlieren am 30.6.2014 ihre GÜLTIGKEIT ".
Was bedeutet in diesem Zusammenhang "Gültigkeit" ?
Dieser Begriff taucht in der SpVO nicht auf.
Fragen über Fragen.
Wer klärt mich auf ?
Kann es vielleicht sein, dass die ab 30.6.2014 ausgelieferten Nachbaugeräte diesen neuen Programmstand haben müssen ?
grüsse |
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Klar haben die den neuen Stand.
Siehe meinen Beitrag zu sunrise und nicht auf die leichte Schulter nehmen!
Hier könnte sich was wesentliches entscheiden!
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8
16.06.2014 16:08 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
einen teilbaren Verwaltungsakt kann man auch teilrücknehmen, keine Frage
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html
http://www.rechtslexikon-online.de/Rueck...tungsaktes.html
ABER wie ist der Verwaltungsakt der Bauartzulassung teilbar?
Diese Fragstellung hatte ich bereits vor Jahren an die Zulassungsbehörde gestellt, aber nie beantwortet erhalten.
- Der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an die nette Veranstaltung in 2009 bei der PtB und die damaligen Antworten.-
VG
Meike
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9
17.06.2014 06:09 |
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